Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW - GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

  1. Hünenborgstraße
    von Hünenborgstraße 66 bis Hünenborgstraße 89

  2. Stichstraße Hünenborgstraße
    von Hünenborgstraße 65 bis Wendehammer

  3. Schwedenstraße 1. Stichweg
    von Schwedenstraße 29 bis Wendehammer

  4. Wesselstraße

  5. Wöstenweg
    von Spiekstraße bis Elter Straße

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig