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Herr Dewenter verweist auf die Vorlage, aus der ersichtlich sei, dass wieder einmal ein und derselbe Anwohner der Sacharowstraße die Verwaltung mit 26 E-Mails traktiert habe, die von der Verwaltung einzeln aufgearbeitet und abgewägt worden seien. Bezeichnend sei, dass es aus der Öffentlichkeit keine weiteren Eingaben gegeben habe.

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ habe mit der gebotenen Sorgfalt die Abwägungsbeschlüsse dem Rat zur Zustimmung empfohlen. Der dabei vorgenommene Abstimmungsmarathon bleibe dem Rat heute Gott sei Dank erspart.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ folgende Beschlüsse:

 

1.      Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungsverfahren zur Kenntnis und beschließt diese.

Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses

 - die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Gestaltungssatzung betroffenen Belange vor (s. Anlage 5: Vorlage Nr. 067/13).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.      Satzungsbeschluss

 

Auf Grundlage der §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2013 (GV. NRW. S. 194), in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 2 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) – Landesbauordnung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert am 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863) wird die Gestaltungssatzung in der vorgelegten Form für Werbeanlagen und Gebäudefassaden, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung als Satzung beschlossen

 

Der räumliche Geltungsbereich ist in der beigefügten Begründung (Anlage 2) beschrieben und im Übersichtsplan (Anlage 3) dargestellt.

 

Diese Satzung (Anlage 1)tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die »Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen und Gebäudefassaden für den Kernbereich der Innenstadt der Stadt Rheine« vom 8. März 2001, geändert am 1. Januar 2002, außer Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

3.      Beschluss über die Gestaltungsfibel

 

Die Gestaltungsfibel mit den Gestaltungsleitlinien für Außengastronomie und Warenauslagen (räumlicher Geltungsbereich der Gestaltungssatzung) der Stadt Rheine (Anlage 4 der Vorlage) wird in der vorliegenden Form beschlossen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig