Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Frau Dr. Kordfelder weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag dahin gehend geändert werden müsse, dass es heiße:

 

Der Haupt- u. Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Überwachung des fließenden Verkehrs für einen Projektzeitraum von zwei Jahren beginnend vom 01.03.2014 bis zum 29.02.2016. Der Fachbereich Recht und Ordnung hat die Auswirkungen auf das Geschwindigkeitsniveau und die Unfallhäufigkeit dem Haupt- und Finanzausschuss einschließlich der finanziellen Auswirkungen im Projektzeitraum zu berichten.

 

Herr Niehues bemängelt, dass der Vorlage nicht zu entnehmen sei, ob es um mobile Anlagen gehe oder ob die Anlagen an feste Standorte stehen würden. Es gebe verschiedene Standorte, bei denen Geld zu erwirtschaften und nicht die Verkehrssicherheit die entscheidende Rolle spiele.

Herr Niehues bittet die Verwaltung, die Dinge zu präzisieren. Das Konzept sollte sich auf Unfallschwerpunkte in der Stadt Rheine, die auch konkret benannt werden, konzentrieren. Der Einsatz der Anlagen sollte sich auf das direkte Umfeld von Schulen und Kindergärten und ähnlichen sensiblen Standorten konzentrieren.

 

Herr Reiske befürwortet die Vorlage, da es um Verkehrssicherheit gehe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Ortel weist darauf hin, dass der Schutz der Allgemeinheit vor Unfalltod und Unfallverletzung durch erhöhte Geschwindigkeit die Zielrichtung der Vorlage sei und nicht eine Bereicherungsabsicht der Stadt Rheine.

 

Herr Holtel macht deutlich, dass Schwerpunkte an Kindergärten und Schulen eingerichtet werden müssen. Er weist darauf hin, dass vor allem Eltern mit der Bitte um Geschwindigkeitsüberwachung vorstellig geworden seien, weil sie in bestimmten Bereichen durch schnell fahrende Verkehrsteilnehmer um die Gesundheit ihrer Kinder fürchten. Die FDP-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Roscher macht deutlich, dass, wenn sich jeder an die Regeln halten würde, es auch keine Unfälle gebe und keiner bezahlen müsse. Es gehe nicht darum abzukassieren, es gehe darum, Verkehrsunfälle durch Senkung des Geschwindigkeitsniveaus zu vermeiden.

 

Herr Bonk teilt mit, dass die Verwaltung mit dieser Vorlage dem Auftrag nachgekommen sei, die Überwachung des fließenden Verkehrs aus Gründen der Verkehrssicherheit zu überprüfen. Festzustellen sei, dass neben den Beschwerden der Bürger über überhöhte Geschwindigkeit in einigen Bereichen auch die Kreispolizeibehörde zu dem Ergebnis gekommen sei, in Rheine eine Überwachung durchzuführen, um damit das Unfallrisiko zu senken. Die Maßnahme sei kostenneutral und belaste den Haushalt nicht. Eine Überwachung durchzuführen, nur um durch Bußgelder den Haushalt zu sanieren, lehne man eindeutig ab.

 

Herr Kramer weist darauf hin, dass es um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer gehe.

 

Herr Kuhlmann macht deutlich, dass der Vorlage eindeutig zu entnehmen sei, dass es nicht darum gehe, die Bürger abzuzocken, sondern darum, die Verkehrssicherheit zu stärken und an Unfallschwerpunkten und besonderen Standorten eine verkehrliche Überwachung durchzuführen.

 

Herr Niehues fragt an, ob man sich darauf verlassen könne, dass der Forderung des Aufstellens der Anlagen an Unfallschwerpunkten und an besonderen Standorten wie Schulen, Kindergärten und Altenheime nachgegangen werde.

 

Herr Kuhlmann teilt mit, dass dies der Vorlage zu entnehmen sei.

 

Auszug aus der Vorlage:

 

Für den Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung sind insbesondere folgende Örtlichkeiten in Betracht zu ziehen:

 

1.    Schulen

2.    Kindergärten

3.    Altenheime

4.    Unfallhäufungsstellen (Hier handelt es sich um von der Polizei ermittelte Gefahrenpunkte, die von der Unfallkommission untersucht werden.)

5.    Unfallgefährliche Stellen (Hier handelt es sich nicht um die vg. Unfallhäufungsstellen, sondern um Gefahrenstellen, an denen unangemessene Geschwindigkeit unfallursächlich ist.)

6.    Bereiche, in denen überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen festgestellt wurden.

 

 

Herr Kuhlmann weist darauf hin, dass es auch von Vorteil sei, dass man nicht nur an Gefahrenstellen, bei denen ein erhöhtes Unfallaufkommen vorhanden sei, verkehrliche Überprüfungen durchführen könne. Man könne auch an Orten Überprüfungen durchführen, wo momentan nur Beobachtungen durchgeführt werden können, wie z. B. an Orten, bei denen es Hinweise von Eltern gegeben habe, dass dort zu schnell gefahren werde. Man könne flexibel reagieren, aber natürlich nur an Stellen, an denen man verkehrsrechtlich tätig werden müsse.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Überwachung des fließenden Verkehrs für einen Projektzeitraum von zwei Jahren beginnend vom 01.03.2014 bis zum 29.02.2016. Der Fachbereich Recht und Ordnung hat die Auswirkungen auf das Geschwindigkeitsniveau und die Unfallhäufigkeit dem Haupt- und Finanzausschuss einschließlich der finanziellen Auswirkungen im Projektzeitraum zu berichten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig