Frau Ehrenberg trägt folgenden Bericht zu TOP 4 - Ausbau der Ganztagsangebote in den Rheiner Hauptschulen und der städtischen Förderschule Lernen (Grüterschule) - vor:

 

„Die Stadt Rheine hat vorsorglich beim Schulamt für den Kreis Steinfurt beantragt, zur kon­zeptionellen Vorbereitung und Koordination des Ganztagsangebotes in den drei Rheiner Hauptschulen und der Grüterschule je Schule mindestens 0,5 Stellen bereitzustellen.

 

Über die Anträge für die zusätzlichen Stellen ist noch nicht entschieden worden.

 

Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zum Ausbau des Ganztags­angebotes an Hauptschulen wurde erst mit Datum vom 25.01.06 bekanntgegeben und zu­nächst an die Bezirksregierungen weitergeleitet.

 

Er liegt der Stadt Rheine aber bereits vor und entspricht grundsätzlich dem Entwurf, der für die Beratung im Schulausschuss und Rat der Stadt Rheine am 14.12.05 zugrunde gelegt wurde.

 

Bei vorgesehenem Beginn des Ganztagsbetriebs zum 01.08.06 ist Antragsschluss für die Anträge zur Umwandlung in Ganztagsschulen der 15. März 2006.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Schulkonferenzen entscheiden, ob sie einer Umwandlung in gebundene Ganztagsschulen zustimmen wollen. Die drei Rheiner Hauptschulen und die Grüterschule sind darüber informiert, dass die Schulkonferenzbeschlüssen bis Anfang März 2006 gefasst werden müssen. Im Vorfeld wird man Informationsveran­staltungen für die Eltern und Schüler durchführen.

 

Die verbindliche Erklärung des Schulträgers ist durch die Beschlüsse des Schulausschusses und Rates vom 14.12.05 bereits gegeben.

 

 

Dem Antrag zur Umwandlung in gebundene Ganztagsschulen  ist Folgendes beizufügen:

 

  • die verbindliche Erklärung des Schulträgers, ab welchem Zeitpunkt die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Ganztagsbetriebs gegeben sind

 

  • die verbindliche Erklärung des Schulträgers und der Schule, zu welchem Zeitpunkt der Ausbau des Ganztagsbetriebs begonnen wird

 

  • das Gesamtkonzept der Schule mit einer verbindlichen Zeitplanung zur Umsetzung

 

  • Die Förderanträge für investive Mittel müssen bis zum 30.04.06 mit Kostenschätzungen für geplante Baumaßnahmen eingereicht werden.“

 

Weiter verliest Frau Ehrenberg folgende Information des Städte- und Gemeindebundes:

 

„Das Schulministerium NRW hat mündlich darauf hingewiesen, dass nach den derzeitigen Planungen Landesmittel für ca. 120 Ganztagshauptschulen bis 2010 zur Verfügung stehen. Zum 01.08.2006 können bereits 100 Schulen ihren Betrieb aufnehmen. Dies hat zur Folge, dass die überwiegende Zahl der Ganztagshauptschulen, die bis zum Jahr 2010 geplant sind, in diesem Jahr erreicht werden sollen. Soweit in ihrer Kommune Schulen zu Ganztagsschulen umgewandelt werden sollen, müssen die Anträge bis zum 15.03.06 eingereicht werden.“

 

Frau Ehrenberg berichtet, dass die in der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse ausgeführt worden seien.