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Herr Ulrich Späing, Bültstiege 10, Rheine

 

Frage:

  1. Wie kann die Bürgermeisterin verhindern, dass das Bauprojekt auf der Grünfläche an der Stadthalle im Verfahren des Rahmenplanes mitbeschlossen wird?
  2. Was ist nach Meinung der Bürgermeisterin Bürgerwille zum Bau an der Stadthalle?
  3. Wann kann die Bürgerinitiative die 3.000 Unterschriften gegen die Bebauung überreichen?

 

Herr Kuhlmann antwortet, der Rahmenplan sei die Grundlage für Entscheidungen in diesem Bereich der Stadt Rheine. Im Verfahren werde man über Möglichkeiten sprechen können, aber keine konkreten Entscheidungen treffen, ob und ggf. was dort gebaut werde. Die Entscheidung darüber sei eine politische, und werde im anschließenden Bebauungsplanverfahren entschieden werden müssen, sollte dies eingeleitet werden.

Die Frage nach dem Bürgerwillen kann in dem Prozess des Rahmenplanes nicht entschieden werden. Hier gehe es darum, Grundlagen für eine strategische Positionierung der Stadt – auch im Hinblick auf Fördermittel - zu schaffen. Die Gestaltung rund um die Stadthalle sei im Wesentlichen auch eine politische Entscheidung. Hierzu gebe es über den Rahmenplan hinaus Instrumente, wie z.B. den Bebauungsplan, an denen die Bürgerinnen und Bürger qua Gesetz beteiligt werden.

Zur Überreichung der Unterschriften schlägt Herr Kuhlmann vor, diesen Wunsch an die Bürgermeisterin weiterzuleiten. Das Vorzimmer wird sich dann mit Herrn Späing in Verbindung setzten, zwecks Terminabsprache.

 

 

Herr Hans Gödden, Humboldplatz 20, Rheine

 

Frage:

  1. Ist die Stadt Rheine gezwungen das Grundstück an der Dionysiusbrücke zu verkaufen um nicht in die Haushaltssicherung zu geraten?
  2. Bedarf es nicht einer öffentlichen Ausschreibung bei der Veräußerung öffentlicher Grundstücke?
  3. Wo ist nach dem Verkauf Ersatz geplant für den Fuß- und Radweg, der das Timmermanufer mit der Bültstiege verbindet?

 

Herr Kuhlmann verneint die erste Frage.

Bei dem Verkauf öffentlicher Grundstücke werde nach der Rechtsprechung im Rhamen der sog. „Alhorn Entscheidung“ des OLG Düsseldorf“ verfahren, erklärt Herr Kuhlmann. Die sich hieraus entwickelnde Rechtsprechung des EuGH sehe nur bei öffentlichen Grundstücken, bei denen die öffentliche Hand ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse habe, auch eine öffentlich Ausschreibungsverpflichtung. 

Herr Kuhlmann führt weiter aus, dass bei Planungen nicht nur das Gebäude, welches gebaut werden soll, betrachtet werde, sondern auch die verkehrliche Erschließung.

 

 

Herr Gerhard Löcke, Bültstiege 10, Rheine

 

Frage:

Will man die Grünfläche erhalten oder an eine Bebauung opfern?

 

Herr Kuhlmann antwortet, diese Frage werde man im Prozess des Rahmenplanes Innenstadt abwägen und später politisch entscheiden müssen. Der Verwaltung sei bewusst, dass es sich hier um eine Grünfläche handele, die von Anwohnern als erhaltenswert angesehen werde.