Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

00:55:47

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.


Beschluss:

 

Das Teilstück eines Stichweges zum Friedrich-Ebert-Ring, im anliegenden Lageplan gelb dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 182, Flurstück 499 und 512, wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig