Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00: 13:05

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

2.1    Bezirksregierung Arnsberg (Kampmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe), In der Krone, 58099 Hagen

         Stellungnahme vom 2. September 2013

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der folgende Hinweis wurde bereits im Bebauungsplan mit aufgenommen:

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes liegt in einem Gebiet, in dem eine Kampfmittelbeeinflussung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei bodeneingreifenden Vorhaben ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst über die Stadt Rheine / Ordnungsbehörde zu beteiligen.

Dieser Hinweis wird wie folgt ergänzt:

Weist bei Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub auf eine außergewöhnliche Färbung hin oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampmittelbeseitigungsdienst durch die Ordnungsbehörden oder Polizei zu verständigen.

Somit wird festgestellt, dass der oben beschriebenen Anregung gefolgt wird.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2    Technische Betriebe der Stadt Rheine, Fachbereich Grün, Am Bauhof 2-16, 48431 Rheine

         Stellungnahme vom 5. August 2013

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die bereits dargestellten Bäume sind mit einem Erhaltungsgebot versehen, aber in der Zeichenerklärung fehlt die Darstellung und Bezeichnung. Die dazu erforderliche Darstellung und Bezeichnung wird in die Zeichenerklärung zum Bebauungsplan mit aufgenommen. Der noch fehlende Baumbestand im Plangebiet wird im Bebauungsplan entsprechend eingezeichnet bzw. dargestellt.

Der Hinweis, dass die Baumschutzsatzung der Stadt Rheine zu beachten ist und dass die Entfernung geschützter Bäume nur nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Rheine zulässig ist, wird im Bebauungsplan mit aufgenommen.

Es wird festgestellt, dass der oben beschriebenen Anregung gefolgt wird.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.3    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB 

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die Festsetzung der Firsthöhe von max. 13,00 m die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die Öffentlichkeit (hier der betroffene Eigentümer) dieser Änderung schriftlich zugestimmt hat

         und

c)      die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. April 2013 (GV. NRW S. 685)

wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 263, Kennwort: "Eckenerstr./Im Sundern", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 263, Kennwort: "Eckenerstr./Im Sundern", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig