Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:04:35

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

Herr Niehues erklärt, die CDU-Fraktion nehme diese Ausführungen als Teilplanung zur Kenntnis. Mit größerem Interesse warte die Fraktion auf den Teil zu den Bahnflächen, da die Probleme dort umfangreicher seien. Die CDU-Fraktion wisse sehr wohl, dass es Bürger gebe, die die Probleme an den Hauptverkehrsstraßen anders bewerteten. Jedoch fehle der Politik die rechtliche Handhabe, um diese Probleme anders zu lösen als sie hier in dieser Beschlussvorlage gelöst wurden.

Daher stimme die Fraktion den Beschlussvorschlägen zu.

 

Herr Löcken erklärt, die SPD-Fraktion stimme den Beschlussvorschlägen zu.

 

Herr Mau sagt die Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu, gibt aber zu bedenken, dass die Eingabe des Bürgers aus Bentlage bezüglich der B 70 seiner Meinung nach anders hätte abgewogen werden müssen. Seit dieser Eingabe sei es wiederholt zu Unfällen gekommen. Herr Mau könne sich daher an dieser Stelle, ähnlich wie im Ruhrgebiet, eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung vorstellen. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob dies im Bereich der B 70 möglich sei.

 

Hierzu führt Herr Schröer aus, dass die Verwaltung die Eingabe des Bürgers an Straßen NRW weitergeleitet habe. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Nachtstunden habe Straßen NRW abgelehnt. Der Verwaltung seien hier die Hände gebunden.

 

Herr Thüring erklärt, er wohne selbst nicht unweit von der beschriebenen Stelle und könne die Bedenken des Einwenders nicht teilen. Auch Beschwerden seiner Nachbarn seien ihm nicht bekannt.

 

Herr Winkelhaus schlägt vor, an dieser Stelle eine Messung durchzuführen, anstelle einer rechnerischen Bewertung. Möglicherweise sei Flüsterasphalt eine Lösung.

 

Herr Kuhlmann antwortet, dass rechtlich nur eine Berechnung vorgesehen sei.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.           Beratung der Stellungnahmen

 

1.1       Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Aus der Öffentlichkeit ist eine abwägungsrelevante Stellungnahme eingegangen.

 

Anlieger der B 70

Schreiben vom 21.09.2013

 

Abwägungsempfehlung:

 

Seitens des Einwenders wird im Wesentlichen festgestellt, dass aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen, manipulierter Abgasanlagen und mangelhafter Bereifung die tatsächlichen Lärmwerte höher ausfallen, als die dem Lärmaktionsplan zugrunde liegenden berechneten Werte.

 

Die Situation ist vom Einwender richtig erkannt worden. Dennoch kann eine

rechtswidrige oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung, wie z.B. die Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, nicht Grundlage einer gesetzlich vorgeschriebenen Planung sein. Nach den berechneten Werten ergibt sich an der betreffenden Stelle kein zwingender Handlungsbedarf.

 

Die Stadt Rheine wird sich für regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen an dieser Stelle einsetzen.

 

 

1.2       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist eine abwägungsrelevante Stellungnahme eingegangen.

 

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland (Straßen.nrw)

Schreiben vom 22.08.2013

 

Abwägungsempfehlung:

 

Zu 1:

Seitens Straßen.nrw wird der im Lärmaktionsplan vorgeschlagene lärmoptimierte Asphalt LOA D 5 als nicht zufriedenstellend bewertet. Neben der Einschätzung durch die Straßenbauverwaltung liegen auch anderslautende Erfahrungsberichte vor. Die Entscheidung über die Möglichkeit des Einsatzes und den Typus des lärmoptimierten Asphalts ist erst zu treffen, wenn eine Deckensanierung eines Straßenabschnittes erforderlich ist. Zu diesem Zeitpunkt wird der Stand zur Haltbarkeit und Verwendung sowie das Kosten-/Nutzenverhältnis ermittelt und geprüft werden.

Die Stadt Rheine hält an der Möglichkeit des Einsatzes von lärmmindernden Fahrbahnoberflächen  zum Zeitpunkt einer Deckensanierung fest.

 

Zu 2:

Es ist bekannt, dass für die Inanspruchnahme von Lärmsanierungen eine gesonderte Betrachtung der Lärmsituation nach den Regelungen der Lärmsanierung durch Straßen.nrw erfolgt.

Die Stadt Rheine hält an der Möglichkeit der Lärmminderung durch Lärmsanierung fest.

 

Zu 4:

Strassen.nrw gibt hier allgemeine erläuternde Ausführungen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, die sich nicht konkret auf den betreffenden Teilabschnitt der L 593 beziehen.

Die Stadt Rheine hält an der Überprüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nacht auf 30 km/h für einen Teilabschnitt der L 593 fest.

 

Zu 5:

Seitens Straßen.nrw wird darauf hingewiesen, dass aus der Benennung ruhiger Gebiete kein Rechtsanspruch der Anwohner dieser Gebiete auf Lärmsanierung abgeleitet werden kann. Dazu ist festzuhalten, dass die Kriterien für die Lärmsanierung sich durch Festlegung eines ruhigen Gebietes nicht ändern.

Aus der Anregung ergibt sich kein Abwägungs- bzw. Entscheidungsbedarf.

 

 

Änderungen des Lärmaktionsplanes:

Nach Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen ergibt sich kein Bedarf für eine Änderungen des Lärmaktionsplanes, so dass der Plan in der Fassung seines Entwurfes vom 31.05.2013 beschlossen werden kann.

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

2.           Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den Beteiligungen billigend zur Kenntnis und beschließt diese.

 

3.           Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan – Stufe 2

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen die Umsetzung des Lärmaktionsplanes – Stufe 2 in der vorliegenden Fassung vom 31.05.2013.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig