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Frau Dr. Kordfelder verweist auf folgende Anträge bzw. Eingaben:

 

1. Antrag des Stadtteilbeirates Schotthock vom 12.11.2013 zum Bau eines Kreisverkehres

 

Der Stadtteilbeirat Schotthock bittet den Bau des Kreisverkehres Lingener Damm wieder in das Bauprogramm der Stadt Rheine aufzunehmen.

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung des Antrages zuständigkeitshalber an den Bauausschuss.

 

 

2. Anträge der Schulkonferenz der Euregio-Gesamtschule vom 11.11.2013 an den Rat der Stadt

 

    Die Schulkonferenz der Euregio-Gesamtschule möchte an die Anträge aus den Vorjahren erinnern.

    Darüber hinaus stellt sie folgende weitere Anträge auf Grund des baulichen Zustandes der Euregio-Gesamtschule:

1.   Antrag auf Neuerrichtung der Lehrküche

2.   Einrichtung eines Raumes für das Fach Textilgestaltung

3.   Renovierung aller Klassenräume

4.   Erneuerung des Sporthallenbodens in Halle 1

5.   Schaffung von zeitgemäßen Lehrerarbeitsplätzen

6.   Austausch der Fenster mit Aluminiumrahmen

 

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung der Eingabe zuständigkeitshalber an den Schulausschuss.

 

 

3. Antrag der Projektgruppe „Rheine ohne Rassismus – Rheine mit Courage“ der Stadt-Schülervertretung Rheine vom 20.11.2013 an den Rat der Stadt Rheine

 

Es wird der Antrag gestellt, dass der Rat der Stadt Rheine beschließt, Mitglied im Deutschen Riga-Komitee zu werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung wird dieses Ansinnen der Projektgruppe zwar durchaus positiv bewertet, um jedoch auch inhaltlich sich umfassend mit der Thematik beschäftigen zu können, schlägt die Verwaltung vor, zunächst in den Fachausschüssen, Jugendhilfeausschuss und Sozialausschuss, bzw. im Integrationsrat, die notwendigen politischen Diskussionen zu führen, um dann zu einem späteren Zeitpunkt einen Ratsbeschluss herbeizuführen.

 

Die Antragsteller beschreiben in ihrem Anschreiben zwar die Absicht, schon in der nächsten Ratssitzung sich mit dieser Thematik zu beschäftigen, weil am 27.01.2014 der der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz begangen wird. Die Verwaltung schlägt dennoch vor, im obigen Sinne zu verfahren, da gerade die bewusste Entscheidung für einen Beitritt auch einer konstruktiven politischen Diskussion und inhaltlichen Auseinandersetzung bedarf.

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung der Eingabe zuständigkeitshalber an die o.g. zuständigen Fachausschüsse.

 

Die Ausschussmitglieder widersprechen diesen Verfahrensvorschlägen nicht.