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Herr Linke verweist auf die, mit der Einladung verschickten, Informationen.

 

Auf die Anfrage von Herrn Jansen, ob die Elternbriefe aus Kostengründen zukünftig digital den Eltern zur Verfügung gestellt werden, antwortet Herr Gausmann, dass den Eltern, sofern möglich, die Elternbriefe digital zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit sind jedoch nicht alle Elternbriefe digital erhältlich.

 

Weiterhin trägt Herr Gausmann vor, dass die Steigerung der Fallzahlen im Bereich der Integrationsleistungen nach § 35a –Integrationshelfer- darauf zurückzuführen sei, dass in der Vergangenheit durch genauere Verfahren vermehrt Autismus bei Kindern und Jugendlichen festgestellt wurde. Im ICD-10 Katalog ist Autismus genau beschrieben.

Diese Leistung (Autismus) habe die Leistungen „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ersetzt. ADHS sei keine klassische Leistung nach § 35a, Autismus dagegen wohl.

Die Fallzahl 7 ist als sehr gering zusehen, wenn man sich die Ergebnisse im Rahmen des Kennzahlenvergleichsrings ansieht. Hier bewegt sich die Stadt Rheine im unteren Level.

Im Rahmen der Inklusion ist jedoch von steigenden Fallzahlen auszugehen. Insbesondere werden im Rahmen der Inklusion vermehrt Kinder mit emotionalen und sozialen Schwierigkeiten ihren Anspruch auf Integration nach §35a geltend machen.

 

Herr Dörnhoff macht darauf Aufmerksam, dass im Rahmen der Inklusion zum Teil die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen im Regelsystem überfordert sind und daher vermehr diese psychischen Störungen aufweisen. Diese Aussage wird gestützt durch eine Aussage der Jugendpsychiatrie Hamm. Dies sei seiner Meinung nach eine völlig falsch verstandene Inklusion.

 

Herr Fühner spricht sich dafür aus, sich nach der Kommunalwahl, gemeinsam mit dem Schulausschuss, sich gesondert diesem Thema anzunehmen.