Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:07: 32

 

Herr Gausmann führt aus, dass die Tagesordnungspunkte 11 und 12 zusammen gehören. Die Kriterien für die Förderung einer Kindertageseinrichtung im sozialen Brennpunkt seien dieselben, wie die Kriterien zum Ausbau von Kindertageseinrichtungen zum Familienzentrum. Vier Kriterien sind vom Land vorgegeben. Diese Kriterien wurden um zwei weitere (Fälle nach § 8a SGB VIII und Sprachförderung) ergänzt.

Hier müssen signifikante Unterschiede zum Gesamtergebnis (Stadt Rheine) vorliegen.

 

Herr Gausmann berichtet, dass bei der Förderung im sozialen Brennpunkt ein weiterer Aspekt hinzukommt. Die Kindertageseinrichtung muss im Vergleich zum Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) finanziell schlechter dargestellt sein. Herr Gausmann führt weiter aus, dass auf die AWO-Kindereinrichtung beide Aspekte zutreffen und bittet daher um Zustimmung, wie im Beschlussvorschlag vorgesehen.

 

Herr Gausmann führt weiterhin aus, dass man im Falle eines Zuschlags des Landes den weiteren Ausbau der Kindertageseinrichtungen zum Familienzentrum zügig umsetzen kann, wenn die Rangfolge des Ausbaus festgelegt wird. Auch hierzu ist sehr umfangreich eine wohlbegründete Rangfolge der Bewerber aufgestellt worden. Gehe man nur von statistischen Daten aus, so müsse die AWO-Kindertageseinrichtung auf den ersten Platz stehen. Es wurde jedoch ein anderer Aspekt hinzugenommen, nämlich, ob es ein Familienzentrum in dem Stadtteil gibt. Da bereit im Schotthock-Ost der Ludgerus-Kindergarten und St. Bonifatius-Kindergarten zum Familienzentrum ausgebaut sind, sollten zunächst die Bezirke, in den es noch kein Familienzentrum gibt, versorgt werden. Außerdem liegt in der unmittelbaren Nähe im Bezirk 6,1 Stadtberg das Familienzentrum St. Antonius, so dass die AWO-Kindertageseinrichtung im positiven Sinne von Familienzentren eingekesselt ist. Daher die vorgeschlagene Rangfolge.

 

Auf die Anfrage von Herrn Dörnhoff, ob das Land sich an der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im sozialen Brennpunkt beteiligt, antwortet Herr Kösters, dass sich das Land mit 3.900,00€ beteilige.

 

Nach den Erläuterungen ergeht folgender Beschluss:

 

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die AWO-Kindertageseinrichtung, Ludgeristr. 22, 48429 Rheine, die Förderung als Einrichtung im sozialen Brennpunkt nach § 20 Abs. 3 KiBiz. Für das Kindergartenjahr 2014/15 beträgt die Förderung 11.000 Euro.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig