Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 4

01:29:00

 

Herr Linke verweist auf einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, wonach die Anliegerbeiträge nicht erlassen wurden und demzufolge die Beiträge nicht in den Haushalt 2014 eingestellt wurden.

 

Insofern sei man gezwungen, im Jugendhilfeausschuss die Verwaltungsmeinung zu vertreten.

 

Herr Linke weist gleichzeitig darauf hin, dass das Jugendamt im Interesse eines partnerschaftliches Umganges mit den freien Trägern Sympathien für den Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius hat. In der Vorlage wurde ausführlich dargestellt, welche finanziellen Vorteile die Trägerschaft der Kirchen für die Stadt Rheine hat. Nach Ansicht von Herrn Linke ist es bedauerlich, dass die Rechtsauslegung zum möglichen Erlass nach § 135 Abs. 5 BauGB sehr nachteilig für den freien Träger ist. Er müsste beispielsweise mit der Rückgabe der Trägerschaft „drohen“, um einen Erlass oder Teilerlass zu bekommen. Wäre die Stadt Rheine Träger der Kindertageseinrichtung, würden die Anliegerbeiträge voll den städtischen Haushalt belasten.

 

Herr Jansen von der CDU Fraktion kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen. Er möchte ein Signal geben mit dem Ziel, dass der Antrag der Kita St. Raphael positiv beschieden wird. Eine wie von der Verwaltung im Rahmen des Beschlussvorschlages vorgesehene Ablehnung des Antrages– mangels vorhandener Haushaltsmittel – halte er für nicht richtig.

 

Herr Siegler von der AfR und Frau Holtel von der FDP stimmen Herrn Jansen zu und sind ebenfalls für eine Bezuschussung des Anliegerbeitrages der Kita St. Raphael.

 

Herr Linke verweist auf zwei bestehende Möglichkeiten, um den Betrag zur Verfügung stellen zu können. Die erste Möglichkeit sei eine Ausweitung des Budgets des Fachbereiches 2 in 2014 um 40 T€, mit der Folge eines entsprechend höheren Zuschussbedarfes für den Fachbereich 2. In diesem Zusammenhang weist er auch darauf hin, dass eindeutig eine Ausweitung des Zuschussbedarfes aus gesamtstädtischer Sicht und den gemachten Vorgaben kaum darstellbar sei. Die zweite Möglichkeit wäre, der Fachbereich wird beauftragt, diesen Betrag aus dem Budget zur Verfügung zustellen und geht auf den Gesamtumfang des Budgets 2102 ein. Hier müsste im Verlauf der Haushaltsabwicklung 2014 ein entsprechender Bedarf erwirtschaftet bzw. zur Verfügung zu stellen sein.

 

Andererseits sei auch eine Deckung des Betrages innerhalb des Budgets des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales ohne Budgetausweitung denkbar.

 

Herr Fühner schlägt eine Änderung des Beschlussvorschlages dahingehend vor, den Betrag i. H. v. 36.203,12 € im Haushaltsjahr 2014 budgetneutral im Rahmen des Budgets 2102 zur Verfügung zu stellen und den Anliegerbeitrag für die Kindertageseinrichtung St. Raphael zu bezuschussen

 

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender Beschluss:


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Betrag in Höhe von 36.203,12 € budgetneutral aus dem Budget 2102 in 2014 im Rahmen der Haushaltsabwicklung zur Verfügung zu stellen, um den Anliegerbeitrag der Kindertageseinrichtung St. Raphael in Trägerschaft der Pfarrgemeinde St. Dionysius zu bezuschussen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig, 4 Enthaltungen