Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Befangen: 2

01:42:00

 

Herr Fühner und Frau Schütz erklären sich für befangen. Anstelle von Frau Schütz, die sich für befangen erklärt hat, nimmt ihr Vertreter, Herr Hülsbusch an der Abstimmung über diesen TOP teil.

Frau Leskow übernimmt daraufhin die Leitung der Sitzung.

 

Die Verwaltung verweist auf den Inhalt der Vorlage.

 

Herr Jansen von der CDU-Fraktion lobt die Struktur des Vertrages hinsichtlich der Tatsache, dass der bisher geltende Pauschalvertrag durch einen leistungsabhängigen Vertrag abgelöst wird.

 

Herr Börger bemängelt die Vertragslaufzeit von 5 Jahren und hält angesichts der angespannten Haushaltslage eine zweijährige Vertragslaufzeit für angemessen; darüber hinaus bemängelt er die Förderung der Erziehungsberatungsstelle mit 3 Teams, obwohl die Stadt nur 2 Teams fördern müsste. Er schlägt eine entsprechende Änderung des Beschlussvorschlages vor.

 

Herr Gausmann teilt mit, dass bei Vorliegen eines wichtigen Grundes der Vertrag vor Ablauf von 5 Jahren gekündigt werden kann. Hinsichtlich der Förderung der Erziehungsberatungsstelle teilt er mit, dass der Kreis sich an der Förderung der Erziehungsberatungsstelle beteiligt und entsprechende Mittel akquiriert werden.

 

Der Antrag von Herrn Börger wird einstimmig durch die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses abgelehnt.

 

Sodann entscheidet der Jugendhilfeausschuss ohne weiteren Beratungsbedarf über den Beschlussvorschlag. Im Anschluss hieran gibt Frau Leskow die Leitung der Sitzung an Herrn Fühner zurück.

 

Nach dem der Beschluss gefasst ist, übernimmt Herr Fühner wieder die Sitzungsleitung.

 


Beschluss:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beschließt, mit dem Caritasverband Rheine vertragliche Regelungen mit folgenden Stellenanteilen und  Förderquoten zu treffen:

 

  1. Schuldnerberatung und Wohnungsnotfallhilfe:          2,28 Stellen,

50% Personalkosten

  1. Trennungs- Scheidungsberatung:                            0,5 Stellen,

50% Personalkosten

  1. Jugendsozialarbeit:                                                          1,5 Stellen

90% Personalkosten

  1. Kur- und Erholungswesen incl. Stadtranderholung    0,5 Stellen

                                                                                  50% Personalkosten

5. Schwangerschaftsberatung                                     1,0 Stellen

                                                                                  90% Personalkosten

6. Familienpatenmodell                                               0,25 Stellen

                                                                                  90% Personalkosten

7. Vollzeitpflege                                                          0,5 Stellen

                                                                                  90% Personalkosten

8. Erziehungsberatungsstelle                                       11 Stellen

                                                                                  90% Personalkosten

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Regelung so zu treffen, dass zweckgebundene Drittmittel  bei der Berechnung der Zuwendung zu berücksichtigen sind.

 

3. Darüber hinaus ist vertraglich zu vereinbaren, dass als Sach, - und Gemeinkosten eine Zuwendung in Höhe von 15% der Personalkosten, berechnet auf eine tariflich Beschäftigten, Entgeltgruppe S12 Stufe 6 (derzeit ca. 9000,- €) anteilmäßig vereinbart wird.

 

4. Die Vertragslaufzeit sollte zunächst bis zum 31.12.2018 befristet werden, eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund  ist vor dem 31.12.2015 nicht vorzusehen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei zwei Enthaltungen