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Herr de Groot-Dirks gibt folgende Vorbemerkung zum Sachstand:

 

Die Verwaltung habe inzwischen erfahren, dass die Schützengemeinschaft das Gebäude derzeit mit alten Erdgasöfen heize, die noch im Gebäude vorhanden seien.

Diese Methode sei zwar unwirtschaftlich, weil teurer als der Betrieb einer Gasheizung, erreicht werde aber damit zumindest, dass Folgeschäden aufgrund der kalten Jahreszeit vermieden würden.

 

Allein aufgrund der nicht mehr vorhandenen Eilbedürftigkeit schlägt die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass über eine Förderung erst dann entschieden wird, wenn:

 

  1. nachgewiesen wird, dass alle notwendigen Eingangsvoraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind (hierzu gehört die Mitgliedschaft im SSV bzw. zumindest der eingereichte Antrag sowie die Anhebung der Mitgliedsbeiträge auf das in den Sportförderrichtlinien genannte Mindestmaß) und

 

  1. ein tragfähiges Finanzierungskonzept für den Betrieb der Gebäude vom Verein vorgelegt wird.

 

Zu entscheiden sei dann noch, ob eine laut den Förderrichtlinien mögliche Ausnahmegewährung erfolgen solle, weil es sich hier um Mitgliedsvereine und nicht um natürliche Personen handele, wie es grundsätzlich in den Sportförderrichtliniern gefordert werde.

 

Die Verwaltung habe sich gewünscht, dass die Schützengemeinschaft, wie verabredet, rechtzeitig vor der der Sportausschusssitzung ein entsprechendes Konzept vorlegt hätte. Dies sei leider nicht geschehen.

 

Es folgt eine ausgiebige Diskussion, in der nochmals die verschiedenen Bedenken der Sportausschussmitglieder zur Sprache kommen.

Fraglich sei eine grundsätzliche Förderung durch den Sport, da die Schützengemeinschaft nicht alle Voraussetzungen der Sportförderrichtlinien erfülle.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob eine Förderung seitens der Stadt Rheine außerhalb des Sportetat möglich sei. Eine weitere Diskussion und Beschlussfassung soll bis zur Vorlage des angeforderten Konzeptes von der Schützengemeinschaft Rheine e.V. vertagt werden, da keine Eilbedürftigkeit mehr vorliege.


Geänderter Beschluss:

 

Der Sportausschuss vertagt die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt, bis von der Schützengemeinschaft Rheine e.V.:

         

  1. nachgewiesen wird, dass alle notwendigen Eingangsvoraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind (hierzu gehört die Mitgliedschaft im SSV bzw. zumindest der eingereichte Antrag sowie die Anhebung der Mitgliedsbeiträge auf das Mindestmaß gemäß Sportförderrichtlinien) und

 

  1. ein tragfähiges Finanzierungskonzept für den Betrieb der Gebäude vom Verein vorgelegt wird.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig