Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:26:06

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

 


Beschluss:

 

 

Der Einspruch vom 01.10.2013 des Bevollmächtigten des Eigentümers des Grundstückes Basilikastraße 27 wird zurückgewiesen.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Das Teilstück der Basilikastraße, im anliegenden Lageplan gelblich dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 181, Flurstück 395, wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung vorliegen. Der Zugang und die Zufahrt zum Privatgrundstück Basilikastraße 27 bleibt ausnahmsweise zulässig.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig