Sitzung: 05.12.2013 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 449/13
01:26:06
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Einspruch vom 01.10.2013 des Bevollmächtigten des Eigentümers des Grundstückes Basilikastraße 27 wird zurückgewiesen.
Einziehungsbeschluss:
Das Teilstück der Basilikastraße, im anliegenden Lageplan gelblich dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 181, Flurstück 395, wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung vorliegen. Der Zugang und die Zufahrt zum Privatgrundstück Basilikastraße 27 bleibt ausnahmsweise zulässig.
Abstimmungsergebnis: einstimmig