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Frau Nagelschmidt berichtet über die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes im Arbeitskreis „Schulstruktur“ und bittet um Zustimmung.
Ergänzend informiert Herr Linke wie folgt:
Die nach dem Schulgesetz geforderte Mitwirkung und Beteiligung der Schulen
ist bereits im Zuge der Ausgangsvorlage 349/13 erfolgt. Die entsprechenden
Stellungnahmen bzw. Beschlüsse der Schulkonferenzen liegen vor, sind bekannt
und im Überblick auch dieser Vorlage zu entnehmen.
Aufgrund der nunmehr vorgenommenen geringfügigen, eher positiven Anpassungen
und Veränderungen in Sachen Festlegung der Zügigkeiten und Bildung der Eingangsklassen
wurde den hiervon betroffenen Schulen noch mal die Möglichkeit der Beteiligung
im Sinne des Schulgesetzes gegeben. Das sind im Einzelnen die
Edith-Stein-Schule, die Franziskusschule Mesum und die Südeschschule.
Die entsprechenden Stellungnahmen der Schulen bzw. Eilbeschlüsse der
Schulkonferenzen lauten nunmehr wie folgt:
Grundschule |
Stellungnahme / Beschluss Schulkonferenz |
Edith-Stein-Schule |
- Zustimmung i. S. Zügigkeit; - Zustimmung i. S.
Klassenbildung |
Franziskusschule |
- Zustimmung i. S. Zügigkeit; - keine Zustimmung i. S.
Klassenbildung (wie bekannt) |
Südeschschule |
- keine Zustimmung i. S. Zügigkeit
(wie bekannt); - Zustimmung i. S.
Klassenbildung |
Darüber hinaus
berichtet Herr Linke:
Aufgrund der
geringen Anmeldezahlen plant die Schulleitung der Ludgerusschule in Abstimmung
mit der Stadt Rheine, am Standort Antoniusschule für das Schuljahr 2014/15
keine Eingangsklasse zu bilden. Insgesamt sind 45 Kinder an der Ludgerusschule
angemeldet, wobei nur elf Anmeldungen auf die Antoniusschule entfallen. Es
würde nun erstmals der Fall eintreten, dass für überproportional viele Kinder,
die eigentlich am Hauptstandort angemeldet worden sind, der Unterricht am Nebenstandort
stattfinden wird. Das Gebäude der Ludgerusschule kann beide Züge aufnehmen.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Festlegung der Zügigkeiten der einzelnen Rheiner Grundschulen ab dem Schuljahr 2014/15 wie folgt:
Schule |
Zügigkeit |
Annetteschule |
3 |
Bodelschwinghschule |
2 |
Canisiusschule - Hauptstandort Altenrheine - Teilstandort Rodde |
3 |
Edith-Stein-Schule |
2 |
Franziskusschule
Mesum |
2 |
Gertrudenschule |
2 |
Johannesschule
Eschendorf |
2 |
Johannesschule Mesum - Hauptstandort Mesum - Teilstandort Elte |
3 |
Kardinal-von-Galen
Schule |
2 |
Ludgerusschule
Schotthock |
2 |
Marienschule
Hauenhorst |
2 |
Michaelschule |
3 |
Paul-Gerhardt-Schule |
2 |
Südeschschule |
2 |
|
|
Gesamt |
32 |
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und legt diese auf Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren für das Schuljahr 2014/15 auf 30 Eingangsklassen fest.
3. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2014/15 wie folgt:
Schule |
Verteilung der Eingangsklassen |
Annetteschule |
2 |
Bodelschwinghschule |
2 |
Canisiusschule - Hauptstandort Altenrheine - Teilstandort Rodde |
3 |
Edith-Stein-Schule |
1 |
Franziskusschule
Mesum |
1 |
Gertrudenschule |
2 |
Johannesschule
Eschendorf |
2 |
Johannesschule Mesum - Hauptstandort Mesum - Teilstandort Elte |
3 |
Kardinal-von-Galen
Schule |
2 |
Ludgerusschule
Schotthock |
2 |
Marienschule
Hauenhorst |
2 |
Michaelschule |
3 |
Paul-Gerhardt-Schule |
2 |
Südeschschule |
3 |
|
|
Gesamt |
30 |
Abstimmungsergebnis: einstimmig