Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

0:10:50

 

Frau Nagelschmidt berichtet über die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes im Arbeitskreis „Schulstruktur“ und bittet um Zustimmung.

 

Ergänzend informiert Herr Linke wie folgt:

 

Die nach dem Schulgesetz geforderte Mitwirkung und Beteiligung der Schulen ist bereits im Zuge der Ausgangsvorlage 349/13 erfolgt. Die entsprechenden Stellungnahmen bzw. Beschlüsse der Schulkonferenzen liegen vor, sind bekannt und im Überblick auch dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Aufgrund der nunmehr vorgenommenen geringfügigen, eher positiven Anpassungen und Veränderungen in Sachen Festlegung der Zügigkeiten und Bildung der Eingangsklassen wurde den hiervon betroffenen Schulen noch mal die Möglichkeit der Beteiligung im Sinne des Schulgesetzes gegeben. Das sind im Einzelnen die Edith-Stein-Schule, die Franziskusschule Mesum und die Südeschschule.

 

Die entsprechenden Stellungnahmen der Schulen bzw. Eilbeschlüsse der Schulkonferenzen lauten nunmehr wie folgt:

 

Grundschule

Stellungnahme / Beschluss

Schulkonferenz

Edith-Stein-Schule

-   Zustimmung i. S. Zügigkeit;

-   Zustimmung i. S. Klassenbildung

Franziskusschule

-   Zustimmung i. S. Zügigkeit;

-   keine Zustimmung i. S. Klassenbildung (wie bekannt)

Südeschschule

-   keine Zustimmung i. S. Zügigkeit (wie bekannt);

-   Zustimmung i. S. Klassenbildung

 

Darüber hinaus berichtet Herr Linke:

 

Aufgrund der geringen Anmeldezahlen plant die Schulleitung der Ludgerusschule in Abstimmung mit der Stadt Rheine, am Standort Antoniusschule für das Schuljahr 2014/15 keine Eingangsklasse zu bilden. Insgesamt sind 45 Kinder an der Ludgerusschule angemeldet, wobei nur elf Anmeldungen auf die Antoniusschule entfallen. Es würde nun erstmals der Fall eintreten, dass für überproportional viele Kinder, die eigentlich am Hauptstandort angemeldet worden sind, der Unterricht am Nebenstandort stattfinden wird. Das Gebäude der Ludgerusschule kann beide Züge aufnehmen.


Beschluss:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Festlegung der Zügigkeiten der einzelnen Rheiner Grundschulen ab dem Schuljahr 2014/15 wie folgt:

 

Schule

Zügigkeit

Annetteschule

3

Bodelschwinghschule

2

Canisiusschule

- Hauptstandort Altenrheine

     - Teilstandort Rodde

3

Edith-Stein-Schule

2

Franziskusschule Mesum

2

Gertrudenschule

2

Johannesschule Eschendorf

2

Johannesschule Mesum

- Hauptstandort Mesum

- Teilstandort Elte

3

Kardinal-von-Galen Schule

2

Ludgerusschule Schotthock

2

Marienschule Hauenhorst

2

Michaelschule

3

Paul-Gerhardt-Schule

2

Südeschschule

2

 

 

Gesamt

32

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und legt diese auf Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren für das Schuljahr 2014/15 auf 30 Eingangsklassen fest.

 

3.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2014/15 wie folgt:

 

Schule

Verteilung der Eingangsklassen

Annetteschule

2

Bodelschwinghschule

2

Canisiusschule

- Hauptstandort Altenrheine

     - Teilstandort Rodde

3

Edith-Stein-Schule

1

Franziskusschule Mesum

1

Gertrudenschule

2

Johannesschule Eschendorf

2

Johannesschule Mesum

- Hauptstandort Mesum

- Teilstandort Elte

3

Kardinal-von-Galen Schule

2

Ludgerusschule Schotthock

2

Marienschule Hauenhorst

2

Michaelschule

3

Paul-Gerhardt-Schule

2

Südeschschule

3

 

 

Gesamt

30

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig