Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss:

 

Die nachstehende 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Rheine – Unterhaltungssatzung Fließgewässer – wird beschlossen.

 

 

5. Änderungssatzung zur
Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes
für fließende Gewässer in der Stadt Rheine
- Unterhaltungssatzung Fließgewässer -
vom
__________. Dezember 2013

 

 

Die Bezeichnung der männlichen Form  (z. B. der Eigentümer) gilt gleichermaßen für die weibliche Form.

 

Aufgrund der

·       §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2013 (GV NRW S. 564),

·       §§ 91 und 92 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2013 (GV NRW S. 133),

·       §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687),

hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 10. Dezember 2013 die 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Rheine – Unterhaltungssatzung Fließgewässer – vom 18. Dezember 2008 beschlossen.

 

In § 2 „Unterhaltungsaufwand“ erfolgt in der Auflistung der Umlagebeträge der Unterhaltungsverbände nachstehende Änderung:

Altenrheine                    20,50 €/ha

Bevergerner Aa             14,00 €/ha

Elte                               12,00 €/ha

Frischhofsbach              18,00 €/ha

Hemelter Bach              20,00 €/ha

Hörsteler Aa                  12,00 €/ha

Hummertsbach               8,00 €/ha

Landersum/Bentlage     20,00 €/ha

Saerbeck                      13,00 €/ha

Wambach                     25,00 €/ha

 

In § 7 „Inkrafttreten“ wird folgender Satz angefügt:

Die 5. Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig