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Herr Dr. Schulte-de Groot bezieht sich auf die der Vorlage beigefügte Vorlage für den Verwaltungsrat der TBR und weist darauf hin, dass im § 3 Abs. 2 des neuen Satzungstextes unter Buchstabe i) der Betrag von 12,75 € nachgetragen werden müsse.
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem.
§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 17.12.2013 die
„Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt
Rheine – Abfallgebührensatzung“ in Form der 4. Änderungssatzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig