Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Dr. Schulte-de Groot bittet darum, den vorliegenden Beschlussvorschlag an den Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat der TBR wie folgt anzupassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 17.12.2013 die entsprechend der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu ändernden Gebührensätze im § 6 der „Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine“ inklusive der Änderung des Straßenverzeichnisses zu beschließen.

 

Herr Dewenter bezieht sich auf das der Vorlage beigefügte Straßenverzeichnis und stellt fest, dass dieses verschiedene Reinigungsintervalle beinhalte. So werde z. B. die Dutumer Straße von der Lindenstraße bis zur Zeppelinstraße wöchentlich und von der Zeppelinstraße (neu) bis zur Felsenstraße 14-tägig gereinigt. Eine Begründung für diesen unterschiedlichen Reinigungsintervall gehe aus der Vorlage nicht hervor. Daher unterbreitet Herr Dewenter den Vorschlag, die gesamte Straße nur noch 14-tägig zu reinigen.

 

Herr Dr. Schulte-de Groot antwortet, dass sich die vorgesehenen Reinigungsintervalle aus der Praxis ergeben hätten. Nichtsdestotrotz werde er den Vorschlag von Herrn Dewenter prüfen lassen und dem Verwaltungsrat der TBR für die nächste Satzungsänderung zum 01.01.2015 zur Entscheidung vorlegen.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 17.12.2013 die entsprechend der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu ändernden Gebührensätze im § 6 der „Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine“ inklusive der Änderung des Straßenverzeichnisses zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig