Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

0:38:45

 

Herr Brinkmann führt aus:

 

Im Rahmen des städtischen Konsolidierungskonzepts wurde den städtischen Gesellschaften Stadtsparkasse und Stadtwerke die Pflicht auferlegt, 4 Mio. € netto als einmaligen Konsolidierungsbeitrag auszuschütten und eine jährliche Mindestausschüttung von 500 T€ zu erwirtschaften.

Die Stadtwerke Rheine erfüllen mit dieser zweiten Tranche im Wert von netto 3 Mio € ihre angenommene Verpflichtung zur Ausschüttung der 4 Mio €.

Daneben wurde für die Stadt Rheine jährlich eine Mindestausschüttung von jährlich 500 T€ erwirtschaftet und ausgeschüttet. Dem heute vorgelegten Wirtschaftsplan können Sie entnehmen, dass dies auch in Zukunft angestrebt wird. Gleichzeitig wird aber auch offenkundig, dass die Grenze der Belastungsfähigkeit der Stadtwerke Rheine Unternehmensgruppe mit der Übernahme von Verlusten aus den Bädern, der Parkraumbewirtschaftung und dem Stadtbus erreicht ist.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Im Jahr 2013 wird der Gewinnrücklage ein Betrag in Höhe von 3.564.000 € entnommen und im Jahr 2014 an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgezahlt.“


Abstimmungsergebnis:           einstimmig