Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Brinkmann berichtet wie folgt:

 

Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH ist an der Energiehandelsgesellschaft West mbH in Münster mit einem Anteil von 8,19 % beteiligt. Sie wickelt über die ehw den Großteil ihrer Strom- und Gasbezüge ab und ist somit ein wichtiger Partner der Stadtwerke, um die Energieversorgung in Rheine zu betreiben.

Der ehw wurde im Juli 2013 durch die Finanzbehörden vorgeworfen, Teil eines Umsatzsteuerkarussells zu sein.

Die Gesellschafter der ehw haben diese Vorwürfe sofort überprüft. Es wurde eine Sonderprüfung durch die  INVRA Treuhand AG, eine der renomiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Energiebranche, durchgeführt.

Außerdem wurde die rechtliche Beurteilung  durch die auf Steuerstrafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Steffen & Partner aus Münster durchgeführt.

 

Das Ergebnis der Prüfung lautet (Zitat aus dem Prüfbericht der INVRA Treuhand AG):

„Prüfungsauftrag war u. a. die Beurteilung der Angemessenheit von Maßnahmen zur Abwendung des Risikos einer Teilnahme an einem/einer steuerschädlichen Umsatzsteuerkarussell/-kette sowie Beurteilung von Fortführungsrisiken.

 

Im Rahmen der Sonderprüfung konnte kein Fehlverhalten innerhalb der ehw festgestellt werden.

 

Die Prüfung ergab auch keine Hinweise auf weitere Geschäfte bzw. Geschäftspartner mit einem entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Risiko für die ehw. Mit Ausnahme des Themenkomplexes „behauptete Beteiligung an einem Vorsteuerkarussell“ können daher wesentliche Risikopositionen nicht ausgemacht werden, die für die jetzt zu treffende Sanierungsentscheidung für die ehw von Bedeutung sind.“

 

Die Rechtsberater der ehw-Gesellschafter gehen daher davon aus, dass die erhobenen Vorwürfe der Finanzverwaltung im Laufe des Jahres 2014 zu Gunsten der ehw geklärt werden.

Bei der nun vorzunehmenden Kapitalerhöhung handelt es sich daher um eine Vorsorgemaßnahme.

Der Anteil der Kapitalerhöhung für die EWR beträgt 61.299,00 €, das Agio auf die Kapitalerhöhung 2.215.534,44 €. Dieses ist jedoch nur einzuzahlen, falls sich die Ansicht der Finanzverwaltung durchsetzt, wovon die Rechtsberater der ehw derzeit nicht ausgehen.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat sich in den Sitzungen am 7. Oktober und 7. November umfassend mit dem Sachverhalt beschäftigt. Geschäftsführung und Aufsichtsrat halten die Kapitalerhöhung aufgrund der vorliegenden rechtlichen Beurteilungen für sinnvoll und notwendig und bitten heute um die Zustimmung des Rates.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Erhöhung des Stammkapitals der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH an der Energiehandelsgesellschaft West mbH um 61.299,00 € auf 335.699,00 € sowie der Vereinbarung eines auf die Erhöhung des Stammkapitals zu leistenden Agios von 2.215.534,44 € zu und beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, die Zustimmung zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig