Sitzung: 10.12.2013 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 502/13/1
0:15:00
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die folgende
2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Rheine über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt
Rheine vom 15. Dezember 2011.
2. Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Rheine über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Rheine vom
__________
Aufgrund des § 6 (4) des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.
November 2006 (GV NRW S. 516), geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV.
NRW. S.208), in Verbindung mit §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564) wird von der Stadt Rheine als örtliche
Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates vom 10. Dezember 2013 folgende 2.
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
der Stadt Rheine über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
im Gebiet der Stadt Rheine beschlossen:
§ 1
Ladenöffnungszeiten an
Sonntagen
Verkaufsstellen
dürfen über die allgemeinen Ladenschlusszeiten hinaus geöffnet sein:
Die Aufzählung wird
um folgende neuen Regelungen ergänzt:
- am Sonntag nach Weihnachten in den
Jahren 2014 und 2015 aus Anlass des Festes „Wichtelsonntag“ für den
Bereich der Rheiner Innenstadt (ausgenommen die Bezirke Elte, Hauenhorst,
Mesum, Gellendorf, Altenrheine/Paschenau, Rodde) in der Zeit von 13:00
Uhr bis 18:00 Uhr
- am 3. Adventssonntag aus Anlass des
„Adventsshopping“ für den Bereich der Rheiner Innenstadt (ausgenommen die
Bezirke Auf dem Thie, Elte, Hauenhorst, Mesum, Gellendorf,
Altenrheine/Paschenau, Rodde) in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Aus der Aufzählung
werden folgende bisherige Regelungen gestrichen:
- am 29. Dezember 2013 aus Anlass des „Silvestershopping“
für den Bereich der Rheiner Innenstadt (ausgenommen die Bezirke Elte,
Hauenhorst, Mesum, Gellendorf, Altenrheine/Paschenau, Rodde) in der Zeit
von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- am 3. Sonntag im Dezember
(„Adventsshopping“) für den Bereich der Rheiner Innenstadt (ausgenommen
die Bezirke Auf dem Thie, Elte, Hauenhorst, Mesum, Gellendorf,
Altenrheine/Paschenau, Rodde) in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
§ 4
Inkrafttreten
Diese 2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung tritt am Tage
nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
1 Stimmenthaltung