Sitzung: 10.12.2013 Rat der Stadt Rheine
0:01:50
Herr Krümpel verliest folgende Information:
In den
Koalitionsvereinbarungen sind wichtige prioritäre Maßnahmen zur Entlastung der
Kommunen beschlossen worden, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt
stehen. Über einige, aus Sicht der Stadt wichtige Punkte, möchte ich Sie kurz
informieren:
Über das Bundesteilhabegesetz sollen die
Kommunen um 5 Mrd. € entlastet werden. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes
sollen jährlich 1 Mrd. € eingesetzt werden. Von den 1 Mrd. € erhalten die
Kommunen als Soforthilfe ca. 200 Mio. €.
Zur Finanzierung von Krippen,
Kindertagesstätten und Ganztagsangeboten in Schulen und Hochschulen sollen
die Kommunen um 6 Mrd. Euro in der Legislaturperiode entlastet werden. Sollten
die Mittel nicht ausreichen, ist eine entsprechende Aufstockung angekündigt.
Für das im Jahr 2019
auslaufende Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
soll eine verlässliche Anschlussfinanzierung erfolgen.
Die Mittel für die Städtebauförderung sollen auf 700 Mio.
Euro erhöht werden.
Folgende Aspekte
sind aber noch zu berücksichtigen:
Damit die
Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden kann, ist die Zustimmung der SPD-Basis
erforderlich.
Viele der in der
Vereinbarung genannten Punkte müssen noch durch Gesetzgebungsverfahren
konkretisiert werden.
Was am Ende bei den
Kommunen als letztes Glied in der Kette ankommt, ist ungewiss.