0:01:50

 

Herr Krümpel verliest folgende Information:

 

In den Koalitionsvereinbarungen sind wichtige prioritäre Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen beschlossen worden, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen. Über einige, aus Sicht der Stadt wichtige Punkte, möchte ich Sie kurz informieren:

 

Über das Bundesteilhabegesetz sollen die Kommunen um 5 Mrd. € entlastet werden. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes sollen jährlich 1 Mrd. € eingesetzt werden. Von den 1 Mrd. € erhalten die Kommunen als Soforthilfe ca. 200 Mio. €.

 

Zur Finanzierung von Krippen, Kindertagesstätten und Ganztagsangeboten in Schulen und Hochschulen sollen die Kommunen um 6 Mrd. Euro in der Legislaturperiode entlastet werden. Sollten die Mittel nicht ausreichen, ist eine entsprechende Aufstockung angekündigt.

 

Für das im Jahr 2019 auslaufende Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz soll eine verlässliche Anschlussfinanzierung erfolgen.

 

Die Mittel für die Städtebauförderung sollen auf 700 Mio. Euro erhöht werden.

 

Folgende Aspekte sind aber noch zu berücksichtigen:

Damit die Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden kann, ist die Zustimmung der SPD-Basis erforderlich.

Viele der in der Vereinbarung genannten Punkte müssen noch durch Gesetzgebungsverfahren konkretisiert werden.

Was am Ende bei den Kommunen als letztes Glied in der Kette ankommt, ist ungewiss.