Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:21:20

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

entfällt

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Friedhofstraße“ (Jägerstraße bis „Zur Heide“):

 

 „Friedhofstraße“ (Jägerstraße bis „Zur Heide“)

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

a) Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn (punktuell Pflaster) mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m bis 6,40m (Einengung 4,00 m), Belastungsklasse Bk 1.0 (ehemals Baukl. IV) nach RStO 12

 

Einfassung der Fahrbahn im Bereich ohne seitlichen Gehweg mit Rundborden r=2cm

 

b) Gehwege:

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in variierenden Breiten von 1,50 m bis 2,00 m (von der Jägerstraße bis zum Kurvenbereich), Einfassung durch Rundborde r = 9cm und an Absenkungen mit r = 2cm

 

Anlegung eines einseitigen Gehweges in 1,50 m Breite (vom Kurvenbereich bis „Zur Heide“), Einfassung durch Rundborde r = 9cm und an Absenkungen mit r = 2cm

 

c) Zufahrten

 

Pflasterung der Zufahrten zu den anliegenden Grundstücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

d) Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau, mit Rundborden r=9cm zum Gehweg hin eingefasst

 

e) Begrünung:

 

Anlegung von 1,50 m bis 3,50 m breiten Grünbeeten ohne Straßenbaumbepflanzung, mit Unterpflanzung

 

Anlegung von Grünstreifen in einer Breite von bis zu 1,50 m

 

f) Entwässerung:

 

Herstellung einer 30cm breiten Entwässerungsrinne beiderseits der Fahrbahn

 

Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an den Kanal  

               

g) Straßenbeleuchtung

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer LPH = 6m

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig