01:05:00

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

Herr Thüring fragt nach, ob eine Überflutung der Flächen bei Starkregen aus Richtung Thieberg berücksichtigt wurde.

 

Herr Kuhlmann antwortet, dass es vor ca. 2 Monaten eine Besprechung mit der TBR bezüglich Überflutungsflächen nach Starkregenfällen gegeben habe. Ob diese Straßen ebenfalls besprochen wurden, werde er nachfragen und in der Ratssitzung dazu berichten.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

2.1    Regionalforstamt Münsterland, Albrecht-Thaer-Straße 22, 48147 Münster

          Stellungnahme vom 13. November 2013

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens des Regionalforstamtes Münsterland keine Bedenken gegen den Bebauungsplan vorgetragen werden.

 

Bezüglich des Hinweises auf mögliche Ausgleichsmaßnahmen auf Waldflächen wird darauf verwiesen, dass der Ausgleich durch eine Vereinbarung mit der Naturschutzstiftung des Kreises erfolgt. Die entsprechende Maßnahme ist seitens des Kreises bereits mit allen Fachbehörden abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2    Kreis Steinfurt, Der Landrat, 48563 Steinfurt;

          Stellungnahme vom 13. 12. 2013

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung wird gefolgt durch einen Faktoraufschlag auf die Flächen des von Versiegelung betroffenen, schutzwürdigen Bodens. Die Eingriffsbewertung im Umweltbericht ist entsprechend korrigiert worden. Die Verpflichtung zur Umsetzung des erhöhten Ausgleichsbedarfs ergibt sich aus den Inhalten des bereits abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages.

 

Die geforderte Korrektur auf Seite 10 des Umweltberichtes wird ebenfalls übernommen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.3    Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, 48427 Rheine;

          Stellungnahme vom 26. 11. 2013

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass die angesprochenen Leitungen auf privaten Flächen verlegt worden sind. Die Verlegung erfolgte ohne vertragliche Regelung. Der Versorgungsträger konnte sich nicht mit dem Grundstückseigentümer über den Verbleib der Leitungen in den bestehenden Trassen einigen, sodass eine Folgepflicht zur Verlegung der Leitungen durch die Ausweisung der in Frage stehenden Flächen als Allgemeines Wohngebiet entsteht. Die Verlegung der Leitungen ist bereits zwischen dem Versorgungsträger und dem privaten Grundstückseigentümer abgestimmt worden. Zusätzlich wurde – basierend auf der angesprochenen Stellungnahme vom 10. 07. 2012 – seitens des Versorgungsträgers bereits mündlich zugesichert, die Leitungen auf Kosten der Stadtwerke zu verlegen. Der Anregung wird deshalb insgesamt nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.4    Telekom Technik GmbH, 48427 Rheine;

          Stellungnahme vom 16. 12. 2013

 

Abwägungsempfehlung:

 

Ein direkter Abgleich der im Lageplan dargestellten Telekommunikationslinien der Telekom mit der zeichnerischen Darstellung des Planentwurfes hat ergeben, dass die dargestellten Leitungen innerhalb des Geltungsbereiches und zwar tlw. im Bereich der geplanten Wohnbaufläche liegen. Die Telekom Technik GmbH ist seitens der Verwaltung über diesen Sachverhalt informiert worden. Da keine entsprechende Vereinbarung/Gestattungsvertrag zwischen dem privaten Grundstückseigentümer und der Telekom besteht, wurde die Telekom aufgefordert, die vorhandenen, vertraglich nicht gesicherten Leitungen in den öffentlichen Straßenraum zu verlegen. Die ergänzende Stellungnahme vom 16. 12. 2013 nimmt hierauf Bezug; die Telekom erklärt sich bereit, die ggf. erforderliche Leitungsverlegung vorzunehmen.

 

Der Forderung nach einer frühzeitigen Information wurde in der Weise entsprochen, als ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplanentwurf zur Offenlage aufgenommen wurde.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.5    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 248/12) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 248/12) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Erbschaftssteuerreformgesetzes (ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW S. 564) wird der Bebauungsplan Nr. 329, Kennwort: "Salzweg/Möhneweg", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr.329, Kennwort: "Salzweg/Möhneweg", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig