Beratungsergebnis: geändert beschlossen

00:14:57

 

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein und verweist auf den vorliegenden Antrag des Stadtjugendringes (SJR) hin, der die Verwaltung kurzfristig erreicht hat und daher erst jetzt den Beteiligten vorgelegt werden könne. Die Erhöhung der Fördergelder, wie sie der SJR beantragt hat, würde dazu führen, dass der Haushalt zusätzlich mit 25.000,00€ belastet wird. Dieser Betrag sei zurzeit im Budget nicht vorhanden. Daher schlägt Herr Gausmann vor, diesen Betrag im Budgetplan 2015 zu veranschlagen und durch Prioritätenverschiebung zu finanzieren; eine andere Möglichkeit sehe er zurzeit nicht.

 

Herr Dörnhoff macht deutlich, dass er sich eine andere Vorgehensweise gewünscht hätte, auch wenn er die Erhöhung als solches nachvollziehen könne. Letzten Montag im Unterausschuss wäre Gelegenheit gewesen, dieses anzusprechen. Herr Dörnhoff berichtete weiterhin, dass durchaus nachvollziehbare Gründe der Verwaltung gäbe, den Förderbetrag auf 2,50€ zu belassen.

 

Frau Klammann berichtet, dass Herr Timpe in einer der letzten Unterausschusssitzungen dieses bereits angesprochen habe und man ihm daraufhin dazu geraten habe, im Jugendhilfeausschuss einen Antrag zu stellen. Daraufhin zitiert Herr Klammann aus dem Protokoll des Unterausschusses, in dem Herr Gausmann Herrn Timpe freistellt, einen Antrag an den Jugendhilfeausschuss zu richten, wenn er mit der Fördersumme nicht einverstanden sei.

 

Herr Gausmann machte deutlich, dass im Dezember 2013 ein Treffen mit den freien Trägern der Freizeitmaßnahmen stattgefunden habe, in dem genau dies diskutiert wurde. Der Tenor war, so Herr Gausmann, die Priorisierung der Geschwisterregelung und die zusätzliche Finanzierung der Kinder aus finanzschwachen Familien. Hierzu führt Herr Gausmann ein Beispiel aus.

 

Herr Fühner verweist auf den Verfahrensvorschlag von Herrn Gausmann hin und bittet die Verwaltung. dieses auf Wiedervorlage zulegen, damit es zeitgerecht zur Haushaltplanberatung 2015 vorliegt. Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

 

Bei den allgemeinen Richtlinien besteht Herr Jansen darauf, dass die Gutscheine im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaket zwingend für Freizeiten einzusetzen sind, sofern sie nicht anderweitig verplant sind. Er bittet darum, dies entsprechend in den Richtlinien zu ändern. Er hält es für wichtig, dass die Bildung- und Teilhabegutscheine verbraucht werden.

Des Weiteren verweist Herr Jansen darauf, die Protokollnotiz in die Richtlinien einzuarbeiten, anstatt auf die Protokollnotiz zu verweisen.

Herr Jansen fragt an, ob alle Träger jetzt informiert seien, wie sie mit den Führungszeugnissen umzugehen haben.

 

Herr Gausmann, macht deutlich, dass man den Kindern/ Familien die Freiheit einräumen wollte, die Bildungsgutscheine so einzusetzen, wie sie es möchten. Wenn sie nicht verplant seien, sollten diese selbstverständlich für die Freizeiten eingesetzt werden.

 

Herr Gausmann und Herr Neumann berichten, dass man ein einheitliches Verfahren mit den Trägern bezgl. der Führungszeugnisse besprochen habe. Man habe seitens der Verwaltung einen konkreten Verfahrensvorschlag gemacht, der aus Sicht der freien Träger gut funktioniert habe. Bis auf einen freien Träger hätten alle anderen Träger bereits für ihre Ehrenamtlichen Führungszeugnisse beantragt.

 

Mittlerweile gäbe es sogar eine kreisweite Reglung. Die Umsetzung erfolgt zunächst mit dem größten Träger. Ziel sei es, bis zum Ende 2015 dies abgeschlossen zu haben. Herr Gausmann weist darauf hin, dass es sich nicht ausschließlich um die Führungszeugnisse handele, sondern es würde um die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit nach § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) gehen.

 

Dem Verfahrensvorschlag von Herr Gausmann zum Umgang mit den Bildungsgutscheinen kann der Ausschuss folgen.

 

Herr Lammers weist darauf hin, dass die Protokollnotiz in den Richtlinien nun gestrichen werde.

 

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit“ mit folgenden Änderungen und Ergänzungen gegenüber der Vorlage für die Sitzung des Ausschusses am 28.11.2013 neu zu fassen.

 

  • Geändert wird in den Positionen:

 

I.                Fahrten und Zeltlager

           und

II.              Stadtranderholung

die Formulierung zum Einsatz von Bildungs- und Teilhabegutscheinen: „Diese sind einzusetzen“ wird geändert in „Diese sollen eingesetzt werden, sofern sie nicht anderweitig verbraucht oder verplant sind“.

 

  • Zur Verpflichtung der Träger von Ferienfreizeiten, die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse der Betreuerinnen und Betreuer einzusehen, wird als Protokollnotiz festgehalten, da das genaue Verfahren gemeinsam mit den freien Trägern, wie vorgesehen, entwickelt und vereinbart werden soll.

 

  • Die neue Richtlinie zum Internationalen Jugendaustausch sieht eine Antragstellung bis zum 1. Oktober des Vorjahres vor. Damit wäre in diesem Jahr keine Förderung möglich. Es besteht Einvernehmen, dass der JHA im Falle eines vorliegenden Antrages auch im laufenden Jahr eine Einzelfallentscheidung treffen kann.

 

Die „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit“ treten rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig