Sitzung: 21.01.2014 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
0:02:10
Frau Dr.
Kordfelder verliest folgenden Vermerk:
Wahl zum Integrationsrat der Stadt Rheine am 25. Mai 2014
Der Landtag hat am 18.12.2013
das Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden
und zur Änderung kommunalpolitischer Vorschriften beschlossen. Die Änderung des
§ 27 (Integration) der Gemeindeordnung beinhaltet, dass
§ der
Integrationsrat als einziges Organisationsmodell festgeschrieben wurde.
§ auch
Stellvertreter für die direkt gewählten Migrantenvertreter gewählt werden
können.
Ebenfalls ist für die Ratsmitglieder die Möglichkeit einer
Bestellung von Stellvertreten durch den Rat vorgesehen.
§ ein
einheitlicher Wahltermin für die Wahl zum Integrationsrat gemeinsam mit der
allgemeinen Kommunalwahl für den 25. Mai 2014 festgelegt wurde.
§ der
Kreis der aktiv Wahlberechtigten erweitert wurde.
Die Wahlberechtigung
für Mehrstaater bestand früher nur, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit
frühestens 5 Jahre vor dem Wahltag erworben wurde. Diese Frist ist weggefallen.
§ der
Rat und der Integrationsrat sich künftig darüber abstimmen, mit welchen
konkreten Themen und Aufgaben sich der Integrationsrat befassen soll.
§ der
Integrationsrat in einem vom Rat festgelegten Rahmen über ihn zugewiesene
Haushaltsmittel entscheiden kann.
Mit der Änderung des § 27 der
Gemeindeordnung wird ein optimiertes Zusammenwirken der gewählten
Migrantenvertreter und der Ratsmitglieder sowie eine Verbesserung der
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Integrationsräte angestrebt.
Neben den Kommunalwahlen und
der Europawahl findet somit zeitgleich am 25. Mai 2014 die Wahl des
Integrationsrates statt.
Für die
Durchführung der Integrationsratswahl sind die Durchführungsbestimmungen für
die Wahl zum Integrationsrat sowie die Hauptsatzung zu ändern. Die Sitzung des
Integrationsrates wird vom 25. Februar auf den 4. Februar vorgezogen, um in der
Sitzung des Rates am 11. Februar die entsprechenden Änderungen zu beschließen.
Die Terminverlegung ist erforderlich, da analog zur Kommunalwahl die Frist für
die Einreichung der Wahlvorschläge am 7. April endet und die nächste Ratssitzung
nach dem 11. Februar erst für den 8. April terminiert ist.
Ebenfalls soll in der Sitzung
des Integrationsrates am 4. Februar über den Ablauf der Integrationsratswahl
(Einrichtungsfrist der Wahlvorschlägen, Zulassung der Wahlvorschläge, Beginn
der Briefwahl, Stimmbezirkseinteilung etc.) informiert werden.