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Frau Dr. Kordfelder verliest folgenden Vermerk:

 

Wahl zum Integrationsrat der Stadt Rheine am 25. Mai 2014

 

Der Landtag hat am 18.12.2013 das Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalpolitischer Vorschriften beschlossen. Die Änderung des § 27 (Integration) der Gemeindeordnung beinhaltet, dass

 

§  der Integrationsrat als einziges Organisationsmodell festgeschrieben wurde.

 

§  auch Stellvertreter für die direkt gewählten Migrantenvertreter gewählt werden können.

 

Ebenfalls ist für die Ratsmitglieder die Möglichkeit einer Bestellung von Stellvertreten durch den Rat vorgesehen.

 

§  ein einheitlicher Wahltermin für die Wahl zum Integrationsrat gemeinsam mit der allgemeinen Kommunalwahl für den 25. Mai 2014 festgelegt wurde.

 

§  der Kreis der aktiv Wahlberechtigten erweitert wurde.

    Die Wahlberechtigung für Mehrstaater bestand früher nur, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens 5 Jahre vor dem Wahltag erworben wurde. Diese Frist ist weggefallen.

 

§  der Rat und der Integrationsrat sich künftig darüber abstimmen, mit welchen konkreten Themen und Aufgaben sich der Integrationsrat befassen soll.

 

§  der Integrationsrat in einem vom Rat festgelegten Rahmen über ihn zugewiesene Haushaltsmittel entscheiden kann.

 

 

Mit der Änderung des § 27 der Gemeindeordnung wird ein optimiertes Zusammenwirken der gewählten Migrantenvertreter und der Ratsmitglieder sowie eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Integrationsräte angestrebt.

 

Neben den Kommunalwahlen und der Europawahl findet somit zeitgleich am 25. Mai 2014 die Wahl des Integrationsrates statt.

 

Für die Durchführung der Integrationsratswahl sind die Durchführungsbestimmungen für die Wahl zum Integrationsrat sowie die Hauptsatzung zu ändern. Die Sitzung des Integrationsrates wird vom 25. Februar auf den 4. Februar vorgezogen, um in der Sitzung des Rates am 11. Februar die entsprechenden Änderungen zu beschließen. Die Terminverlegung ist erforderlich, da analog zur Kommunalwahl die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge am 7. April endet und die nächste Ratssitzung nach dem 11. Februar erst für den 8. April terminiert ist.

 

Ebenfalls soll in der Sitzung des Integrationsrates am 4. Februar über den Ablauf der Integrationsratswahl (Einrichtungsfrist der Wahlvorschlägen, Zulassung der Wahlvorschläge, Beginn der Briefwahl, Stimmbezirkseinteilung etc.) informiert werden.