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Herr Krümpel berichtet, dass der Kreis Steinfurt mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 mitgeteilt habe, dass gegen den vom Stadtrat nach § 96 (1) GO NRW festgestellten Jahresabschluss 2012 keine grundsätzlichen kommunalaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht werden. Der Jahresabschluss entspreche den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Rheine. Zu den Chancen und Risiken verweise die Kommunalaufsicht darauf, dass zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung für die Jahre 2013 und 2014 Sonderausschüttungen von den Stadtwerken und der Stadtsparkasse in Höhe von jeweils 4 Mio. Euro beschlossen wurden. Diese vereinbarten Sonderausschüttungen stellen wichtige Ertragspositionen dar.

 

Herr Krümpel weist darauf hin, dass die Sonderausschüttungen so nicht kommen werden.