Tonbandfundstelle: II/B/1250
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Rodder Damms im Gewerbegebiet Rodder Damm von der Carl-Zeiss-Straße bis zur Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes als Satzung.
Satzung
über
die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Rodder Damms im Bereich des
Gewerbegebietes Rodder Damm von Carl-Zeiss-Straße bis Geltungsbereichsgrenze
des Bebauungsplanes vom _______________
Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 21. Februar 2006 folgende Satzung beschlossen:
Der oben genannte Straßenzug ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zurzeit geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und folgende Teileinrichtungen vorhanden sind:
1. Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt
2. Parkspur mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster an der Nordseite der Straße
3. Kombinierter Geh- und Radweg in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau an der Südseite der Straße
4. Grünstreifen mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung zwischen Fahrbahn und kombiniertem Geh- und Radweg
5. Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung zur Abgrenzung und Gliederung der Parkspur
6. Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
7. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig