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Der Verwaltung liegen keine Eingaben vor.

 

 

Herefortstraße – Anfrage der SPD-Fraktion

 

Herr Weßling teilt mit, dass es in der letzten Woche einen Presseartikel gegeben habe, in dem sich die Anwohner der Herefortstraße zu ihren Umlagekosten geäußert hätten.

Er berichtet, dass die SPD-Fraktion eine Anfrage diesbezüglich an die Verwaltung gerichtet habe, die auch umfassend beantwortet wurde. Mit den betroffenen Bürgern sei dann ein Gespräch geführt worden. Nach Meinung der SPD-Fraktion sei es notwendig gewesen, die Veränderung der Herstellungsmerkmale zu beschließen. Der Beschluss des Bauausschusses vom 12.09.2013 wurde einstimmig gefasst.

Aus der Vorlage 367/13 – Ausbau Herefortstraße von Haselweg bis Bergstraße, Festlegung der Herstellungsmerkmale - gehe hervor, dass der Unterbau der Straße und alle Straßenleuchten komplett erneuert werden müssen.

Im Gespräch mit den Anwohnern tauchte immer wieder die Frage auf, wie nachfolgender Satz aus der Vorlage zu verstehen sei: „Die im Zuge des Ausbaues erforderlich gewordenen Maßnahmen konnten innerhalb des veranschlagten Budgets umgesetzt werden.“ Trotzdem seien Kosten entstanden, die nach Kommunalabgabengesetz (KAG) umgelegt werden müssen.

 

Herr Gawollek erklärt zur Veranschlagung der Kosten, dass der Ansatz im Haushaltsplan einmal erhöht worden sei. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, dass der Komplettausbau der Straße getätigt werden müsse. Dies stellte sich erst später heraus. Er erläutert, dass die Beiträge keinen Bezug zu den veranschlagten Kosten haben. Beiträge werden immer dann fällig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben seien, sodass dann die Verwaltung verpflichtet sei, unabhängig von den veranschlagten Kosten, Beiträge zu erheben.

 

Herr Weßling weist darauf hin, dass den Bürgern zugesagt wurde, dass sie keine Kostenbeteiligung zu erwarten hätten. Dies sei damals mit dem Baupreis abgegolten worden. Seine Frage sei, ob die Verwaltung eine Möglichkeit sehe, den Bürgern in dieser Situation entgegenzukommen.

 

Herr Brauer möchte wissen, wie es rechtlich aussehe, wenn die Verwaltung Mittel, die nach KAG umgelegt werden müssten, nicht umlegen würde.

 

Herr Gawollek erklärt, dass ein derartiger Beschluss des Bauausschusses rechtswidrig sei und von der Bürgermeisterin beanstandet werden müsse.

 

Herr Kuhlmann erklärt, dass gemäß Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine eine Verpflichtung zur Umlegung der Kosten bestehe. Es gebe keine Wahlmöglichkeit. Er bestätigt, dass das Verfahren nicht gut gelaufen sei, da die Verwaltung zu früh mit Informationen in die Öffentlichkeit gegangen sei, bevor diese im Detail bestätigt waren.

 

Herr Hagemeier fragt an, ob in diesem Fall nicht die Eigenschadenversicherung in Anspruch genommen werden könne.

 

Herr Kuhlmann legt dar, dass Mitarbeiter in der Planungsphase Aussagen getätigt haben, dass Anwohner zu Beiträgen nicht herangezogen würden. Diese Aussage war falsch.

Durch neue Fakten während der Bauphase stellte sich heraus, dass die Herefortstraße komplett erneuert werden musste. Zwischen dieser Auskunft und der rechtlichen Verpflichtung, die Kosten zu erheben, gebe es keine Verbindung. Die Stadt Rheine sei an das Gesetz und Satzungsrecht gebunden und müsse die Beiträge erheben.

Zur Frage von Herrn Hagemeier, ob eine Versicherung eintreten könne, erklärt Herr Kuhlmann, dass zwar eine falsche Aussage getätigt, aber kein falscher Bescheid erteilt wurde. Die rechtliche Situation sei somit eindeutig, sodass die Kosten nach dem KAG umgelegt werden müssen.

 

Herr Hagemeier möchte wissen, ob die Herefortstraße nach den Ausbaumerkmalen des Beschlusses vom 12. September 2013 ausgebaut worden sei.

 

Herr Schröer erklärt, dass mit Beschluss des Bauausschusses vom 12. September 2013 die geänderten Ausbaumerkmale beschlossen und der Ausbau auch so getätigt wurde.

 

Herr Beradis ist der Meinung, dass den Bürgern in diesem Fall z.B. durch Vereinbarungen zu Zahlungsmethoden entgegengekommen werden müsse.

 

Herr Kuhlmann erklärt, dass die Grundstücksgrößen in diesem Bereich unterschiedlich seien. Dadurch seien die Beiträge nach KAG auch entsprechend different.

Natürlich gebe es die Möglichkeit, Zahlungsvereinfachungen z.B. Stundungen und Ratenzahlungen zu vereinbaren. Diese müssten im Einzelfall geprüft werden. Die Tatsache, dass Zahlungen zu leisten seien, bleibt unveränderbar.