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Herr Maik Wiesch, Herefortstraße, fragt an, warum Herrn Kuhlmann im Telefonat vom 17. Dezember 2013 nicht darauf hingewiesen habe, dass die Verwaltung nicht mehr in der Lage sei, sich zu bewegen.

 

Herr Kuhlmann antwortet, dass im Telefongespräch nur darüber gesprochen wurde, zu welchem Zeitpunkt dieses Thema anzusprechen sei. Er habe Herrn Wiesch gebeten, dies nicht vor der Bauernschaftsversammlung zu tun, da er ansonsten keine Möglichkeit einer Prüfung sehe. Er kritisiert, dass Herr Wiesch ein paar wichtige Fakten in seiner Ausführung unterschlagen habe. Zwischen dem Termin der Bauernschaftsversammlung und dem heutigen Tage haben mehrfach Gespräche zu diesem Thema stattgefunden, in dem der Sachverhalt Herrn Wiesch erläutert wurde.

 

Herr Maik Wiesch, Herefortstraße, möchte weiter wissen, warum man den Anwohnern vorher noch weismachen wollte, dass sich eventuell noch etwas ändern könnte.

 

Herr Kuhlmann erklärt, dass er nicht den Eindruck eines rechtlichen Spielraumes hinterlassen wollte. Er habe in dem Gespräch lediglich darum gebeten, dies nicht auf der Bauernschaftsversammlung zu verhandeln, weil ansonsten die Möglichkeit eines Gespräches mit der Bürgermeisterin vertan würde. Die rechtliche Situation sei damals wie heute die gleiche.

 

 

Herr Peter Hinken, Herefortstraße, fragt an, inwiefern man Einsicht in die geänderten Ausbaumerkmale nehmen könne und auf welcher Basis der Ausbau geändert wurde. Außerdem möchte er wissen, welche Gründe es für diese Änderung des Ausbaues gab und wer dies veranlasst habe.

 

Herr Schröer erklärt, dass es hierzu eine öffentliche Vorlage gegeben habe.

 

Herr Kuhlmann sagt zu, dass Herrn Hinken diese Vorlage zugestellt würde.

 

Bezüglich der Gründe für die Änderung der Ausbaumerkmale teilt Herr Roling mit, dass es schon vor zwei Wochen einen Termin mit den Anwohnern der Herefortstraße gegeben habe, in dem der Sachverhalt noch einmal ausführlich erläutert wurde. Bezüglich der Gründe verweist er auf das hierfür erstellte Bodengutachten, welches in den Räumen der TBR eingesehen werden könne.

 

 

Herr Frank Uphaus, Herefortstraße, fragt an, ob es möglich sei, die Aufschlüsselung der Kosten, die mit dem Grundstückspreis für den Straßenausbau bezahlt wurden, einzusehen.

 

Herr Gawollek erklärt, dass die Beitragsbescheide in der Post lägen. Die Beitragskalkulation könne in der Bauverwaltung eingesehen werden. Die Baukosten für Fahrbahn und Beleuchtung seien berechnet worden. Davon abgezogen wurden die Beträge, die über die Kaufpreise erzielt wurden. Der Rest sei mit dem entsprechenden Beitragssatz umgelegt worden. Wie der Kaufpreis zustande gekommen sei, kann Herr Gawollek nicht sagen, da es sich hier um einen privatrechtlichen Vertrag handle.

 

Herr Frank Uphaus, Herefortstraße, möchte wissen, auf welcher Grundlage und warum die Straßenbeleuchtung erst so spät mit dem richtigen Maß geplant wurde.

 

Herr Roling führt aus, dass die Beleuchtungsanlage nach DIN nachgerechnet wurde. Dabei sei herausgekommen, dass die Leuchten höher zu setzen seien. Die 4-Meter-Masten mussten durch 6-Meter-Masten erneuert werden. Außerdem musste zum Teil eine Verdichtung erfolgen.

 

Herr Frank Uphaus, Herefortstraße, möchte weiter wissen, wann diese Berechnung durchgeführt wurde und warum diese noch nicht zur Offenlage vorgelegen habe.

 

Herr Roling erklärt, dass es sein kann, dass die Berechnung der Beleuchtungsanlage versetzt zu spät gekommen sei. Allerdings wäre die Umlage in gleichem Maße erfolgt, wenn die Berechnung schon vorher vorgelegen hätte.

 

Herr Brauer fasst zusammen, dass die Kosten auch angefallen wären, wenn die Veränderungen sofort miteingeplant worden wären. Der Unterschied sei, dass man schon vorher gewusst hätte, dass dieser Kostenfaktor zusätzlich nach KAG umgelegt würde.

 

Herr Manfred Dropmann, Herefortstraße möchte wissen, aus welchem Grund die Herefortstraße so breit ausgebaut worden sei und ob der Unterbau auch hätte erneuert werden müssen, wenn die Straße nicht so breit ausgebaut worden wäre.

 

Herr Roling erläutert, dass die Breite der Straße damit zusammen hänge, dass zum einen geplant war dort Parkstände einzurichten und zum anderen dort im Boden ein Regenwasser- und Schmutzwasserkanal liege. Darauf habe man beim Bau der Straße Rücksicht nehmen müssen. Was den Unterbau betreffe, habe ein Bodengutachten festgestellt, dass der Unterbau des alten Straßenbereiches schlecht sei. Somit musste ein Vollausbau erfolgen.

 

Herr Manfred Dropmann berichtet von Schäden in Form von Bodenwellen mit

5 cm Höhe und von Löchern in der Straße Höhe Hs. Nr. 36/38. Er möchte wissen, ob diese Schäden noch behoben werden.

 

Herr Roling erklärt, dass die Straße abgenommen worden sei. Die Mängel, die dort festgestellt wurden, müssen noch abgearbeitet werden. Außerdem erfolge nach 4 Jahren eine Gewährleistungsabnahme, wonach das Unternehmen noch Restmängel, die bis dahin aufgetreten seien, ausbessern müsse.