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Herr Kuhlmann verliest folgende Information:

 

„Im Rahmen der Beratungen zum Satzungsbeschluss im Stadtentwicklungsausschuss am 22. Januar 2014 ist im Zusammenhang mit dem Baugebiet die Entwässerung des Plangebietes angesprochen worden. Ausgangspunkt der Frage war das Starkregenereignis im Juni 2013. Während dieses Ereignisses stand das Plangebiet in Teilen unter Wasser, da insbesondere das Wasser aus dem Bereich Steinburgweg durch die Unterführung auf die Straße „Salzweg“ und von dort auf die überplante Ackerfläche lief. Ursache hierfür ist der bisher nicht erfolgte Ausbau des Steinburgweges zwischen Steinburgring und Unterführung. In diesem Bereich befinden sich bisher keine Einläufe für Oberflächenwasser im Straßenraum, sodass das gesamte Regenwasser in Richtung Unterführung läuft. Auch im Bereich des Salzweges zwischen Unterführung und Möhneweg fehlen die entsprechenden Einläufe. Es ist geplant, in diesem Jahr den Steinburgweg im angesprochenen Abschnitt auszubauen, sodass das Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht mehr ungehindert in Richtung Salzweg abfließt. Auch der Abschnitt des Salzweges im angesprochenen Bereich soll zügig – nach Fertigstellung der Gebäude im Plangebiet – ausgebaut werden. Auch hier wird dann über Einläufe im Straßenraum einer Überstauung vorgebeugt.

 

Trotzdem kann es infolge der Entlastungswassermenge aus dem Regenrückhaltebecken auf der dem Plangebiet gegenüberliegenden Seite des Salzweges zu Überstauereignissen (= Wasseraustritt aus den Schachtdeckeln) innerhalb des rechtlichen Rahmens im Bereich des Möhneweges kommen. Es ist daher sicherzustellen, dass die aus dem Kanalnetz austretenden Wassermengen keinen Schaden auf den neu entstehenden Baugrundstücken verursachen können. Die neuen Baugrundstücke sollten deshalb über Straßenniveau aufgefüllt werden. Sowohl der jetzige Grundstückseigentümer als auch die potentiellen Erwerber der neu entstehenden fünf Baugrundstücke sind hierüber bereits mündlich informiert worden.“


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt fasst auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 248/12) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 248/12) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Erbschaftssteuerreformgesetzes (ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I, S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564) werden der Bebauungsplan Nr. 329, Kennwort: "Salzweg/Möhneweg", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 329, Kennwort: "Salzweg/Möhne­weg", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig