Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

2:50:10


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates die folgende 14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:

 

 

14. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Rheine

vom _____________

 

 

Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder in seiner Sitzung am 11. Februar 2014 die folgende 14. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine beschlossen:

 

 

§ 6

 

Integrationsrat

 

1.     Der Integrationsrat besteht aus 15 Mitgliedern, davon 10 direkt gewählte Mitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO und 5 vom Rat bestellte Ratsmitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 4 GO.

 

2.     Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates sind schriftlich bei der/dem Bürgermeister(in) einzureichen. Die zuständigen Gremien haben sich innerhalb von 3 Monaten damit zu befassen.

 

 

§ 19

 

Inkrafttreten

 

Diese 14. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig