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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates die folgende 14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:
14.
Änderungssatzung
zur
Hauptsatzung der Stadt Rheine
vom
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Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder in seiner Sitzung am 11. Februar 2014 die folgende 14. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine beschlossen:
§ 6
Integrationsrat
1. Der
Integrationsrat besteht aus 15 Mitgliedern, davon 10 direkt gewählte Mitglieder
gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO und 5 vom Rat bestellte Ratsmitglieder gem. § 27
Abs. 2 Satz 4 GO.
2. Anregungen
und Stellungnahmen des Integrationsrates sind schriftlich bei der/dem
Bürgermeister(in) einzureichen. Die zuständigen Gremien haben sich innerhalb
von 3 Monaten damit zu befassen.
§
19
Inkrafttreten
Diese 14. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig