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Frau Overesch nimmt Bezug auf die Vorlage, in der stehe, dass nach KAG abgerechnet werde. Sie möchte wissen, was dies genau bedeute.

 

Herr Gawollek erklärt, dass in diesem Fall nach Kommunalabgabengesetz abgerechnet werden müsse. Beim Neubau einer Straße würde nach Erschließungsbeitragsrecht mit 90 % Anliegerbeteiligung abgerechnet. Im KAG werde die Art der Straße weiter differenziert. Beim Ausbau der Sprickmannstraße handele es sich um eine Haupterschließungsstraße. Das heißt, dass die Erneuerung der Fahrbahn und Oberflächenentwässerung mit 50 %, Gehweg 70 %, Grün 60 %, Parkstreifen 70 % und Beleuchtung mit 50 % auf die Anlieger umgelegt werde.

 

Herr Weßling fragt an, ob die Straße mit einer Breite von 2 x 2,25 m für die Belastung durch LKW-Anlieferverkehr, Schüler, Pendler und Anlieger ausreiche. Außerdem sehe er im Bereich der Parkbuchten Schwierigkeiten, da diese mit 90 ° angelegt seien. Seines Erachtens könne dort nicht einmal eine Kehrmaschine hereinfahren.

 

Herr Roling erklärt, dass die Parkplätze aufgrund des hohen Parkdrucks so angelegt worden seien.

 

Herr Schröer erläutert, dass die Straße eine Breite von 2 x 3,75 m habe und ein Konflikt bezüglich der Radwege bestand. Eigenständige Radwege konnten bei der Planung nicht berücksichtigt werden, da die Mindestbreite für Radwege nicht möglich war. Es werde eine Markierung, ähnlich des sogenannten Suggestivstreifens, angelegt. Auf der 3,75 m breiten Fahrbahn werde es, in einer Breite von 1,25 m plus 0,30 m Rinne, eine Markierung geben. Der Begegnungsverkehr könne diese Markierung bei Bedarf problemlos überfahren.

 

Herr Meyer merkt an, dass der Bürgersteig punktuell auf eine Breite von 1 m verengt wurde. Er möchte wissen wie oft dies vorkomme und gleichzeitig auf mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollstühlen hinweisen, die eine Mindestbreite von 1,20 m benötigen. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Breite von 1 m für einen Rollstuhlfahrer zu knapp sei.

 

Herr Roling erklärt, dass sich die Bürgersteigbreite aufgrund der Grünbeete, die erhalten bleiben sollen, an zwei Stellen auf 1 m verenge. Wenn der Bürgersteig an diesen Stellen breiter sein müsse, können die Grünbeete nicht mehr berücksichtigt werde.

 

Herr Schröer sagt zu, diesen Einwand mit in die Offenlage zu nehmen.

 

Herr Hagemeier stellt fest, dass in dem Gebiet ein großer Parkdruck bestehe. Er wünscht eine Auskunft über die Parkplatzbilanz.

 

Herr Roling teilt mit, dass sich die Anzahl der vorhandenen Parkplätze geringfügig reduziert habe.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig