Sitzung: 17.02.2014 Unterausschuss "Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertageseinrichtungen"
Herr Neumann gibt zu jedem Text der Querschnittsaufgaben und Themenfelder eine kurze Einführung. Die einzelnen Themen werden wie folgt beraten:
- Migration
und interkulturelle Bildung
Hier stünden zwei wesentliche Aspekte für die Laufzeit des Förderplanes
auf der Agenda: Die Vermittlung interkultureller Kompetenz auf Seiten der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, sowie die Projektarbeit mit
Kindern und Jugendlichen zu interkulturellen Themen.
Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen
werden.
- Kooperation
von Jugendarbeit und Schule
Nachdem die Ganztagsbetreuung in den Schulen, die bisher stets als
Anforderung der Schule auch an die Jugendarbeit formuliert wurde, durch
professionelle Organisationen wie den Jugend- und Familiendienst sichergestellt
sei, werde es künftig verstärkt um die Auswirkungen der Schule auf die Jugendarbeit
gehen.
Zu dem im Text genannten Vorschlag, die Juleica-Ausbildung im Rahmen
der Projektangebote in den Schulen anzubieten, zeigt Herr Gausmann auf, dass es
bereits Angebote zum Beispiel im Bereich der Ersten Hilfe gebe. Der Vorschlag
sollte geprüft werden, da die Schulen im Sekundarbereich Interesse an
praxisorientierten Projekten hätten.
Herr Hüske berichtet, dass es an verschiedenen Schulen bereits
Sporthelferausbildungen gebe. Zu bedenken sei, dass die Juleica erst ab 16
Jahren gelte.
Herr Lammers hält es für sinnvoll, künftig eine Verknüpfung von Schule
und Jugendarbeit auch im Ausschusssystem zu installieren, da beide Bereiche bisher
auf dieser Ebene kaum kooperierten.
Herr Gausmann berichtet, dass die Verwaltung in Kürze Vorschläge für
die künftige Ausschussarbeit vorlegen werde. Er halte eher für zielführend, Arbeitsgruppen
zu bilden, da die Rahmenbedingungen der formalen Ausschüsse das Rederecht
einschränkten.
Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen
werden.
- Förderung
der Ehrenamtlichkeit
Herr Neumann bezeichnet die Tendenz, dass auf Ehrenamtliche in der
Kinder- und Jugendarbeit immer mehr Aufgaben zukämen, bei gleichzeitig rückläufigem
Zeitbudget als wichtigste Herausforderung.
Herr Lammers hält diese Entwicklung, immer mehr Verantwortung beispielsweise
durch Themen wie Kinderschutz und Inklusion einfach per Gesetz auf
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verlagern, für problematisch.
Herr Hüske berichtet aus seiner Erfahrung, dass die Notwendigkeit,
diese Themen in die eigene Arbeit einzubeziehen, inzwischen von den meisten Organisationen
akzeptiert sei. Auch würden die neuen Themen bereits regelmäßig in die
Ausbildung der Ehrenamtlichen aufgenommen.
Herr Gausmann ergänzt, dass eine weitere Anforderung an die
ehrenamtliche Jugendarbeit die zunehmende Individualisierung in der
Gesellschaft sei, die Betreuerinnen und Betreuer vor die schwierige Aufgabe
stelle, Verhaltensregeln, die früher als allgemein gültig akzeptiert waren, zu
vermitteln.
Herr Timpe zeigt auf, dass auch die Ansprüche der Eltern größer
geworden seien. Sie seien viel häufiger bereit, Konfliktsituationen nicht im
Dialog zu lösen, sondern die eigenen Interessen auch mit rechtlichen Mitteln
durchzusetzen.
Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen
werden.
- Geschlechtsspezifische
Aspekte
Herr Neumann führt an, dass es zu dieser Querschnittsaufgabe keine neue
Entwicklung gebe. Wie im Themenfeld „Geschlechtsspezifische Jugendarbeit“
beschrieben, sei hier eher eine Stagnation in der praktischen Arbeit festzustellen.
Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen
werden.
- Partizipation
von Kindern und Jugendlichen
Zur praktischen Umsetzung dieser Querschnittsaufgabe wird auf die Ausführungen
im Themenfeld „Außerschulische Jugendbildung“ verwiesen.
Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen
werden.
- Inklusion
Herr Gausmann zeigt auf, dass in der Vorlage bewusst der erweiterte
Inklusionsansatz gewählt wurde, der sich weitergehend auf alle Formen von Teilhabeeinschränkungen
bezieht und nicht auf den Behinderungsbegriff der
UN-Behindertenrechtskonvention beschränkt.
In der folgenden Diskussion wird vorgeschlagen, die nicht eindeutige
Formulierung „Soviel Inklusion wie möglich, aber auch so viel
adressatenspezifische Angebote wie nötig. 100 % Inklusion wird es nicht geben.“
nicht in den Plan aufzunehmen.
Im folgenden Text sollen die noch vorhandenen Formulierungen mit dem
Terminus „Behinderte“ geändert werden. Auch fehle ein Hinweis darauf, dass
gerade die Kinder- und Jugendarbeit schon immer dieser Thematik gegenüber offen
gewesen sei.
Mit diesen Änderungen kann der vorgeschlagene Text in den Förderplan
übernommen werden.
- Kinderschutz
in der Kinder- und Jugendarbeit
Herr Neumann beschreibt die nächsten Schritte zur Umsetzung des Kinderschutzes
nach der Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss über die Einsichtnahme der
Jugendverbände und –organisationen in die erweiterten polizeilichen
Führungszeugnisse auch der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Es
gehe jetzt darum, die Vereinbarungen nach § 72a mit den Trägern vorzubereiten,
den Unterstützungsbedarf zu klären und professionelle Ansprechpartner in
konkreten Problemsituationen zu benennen.
Herr Timpe berichtet aus der Klausurtagung des Stadtjugendringes, dass
die Unterstützung der Vereine bei der Umsetzung des Kinderschutzes in diesem
Jahr als ein Schwerpunkt der Arbeit der Organisation vereinbart wurde.
Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen
werden.
- Bildung
von Netzwerken
Herr Neumann , dass sich durch die neuen elektronischen Medien auf der
Ebene zwischen Jugendlichen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine neue
Kommunikationsstruktur ergeben habe, die auch in Jugendarbeit zunehmend
unverzichtbar sei.
Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen
werden.
- Jugendverbandsarbeit
Herr Neumann nennt die bereits in anderen Kontexten genannte Unterstützung
der Ehrenamtlichen als zentrale Aufgabe für die Laufzeit des Förderplanes.
Zum Thema „Anerkennungskultur“ ergänzt Herr Neumann, dass auch die
Wirtschaft mit ihrer oftmals restriktiven Einstellung gegenüber dem Wunsch
vieler Ehrenamtlicher, für Ferienfreizeiten Sonderurlaub zu erhalten, zum
Umdenken motiviert werden sollte. Es wird vorgeschlagen, diese Forderung in den
Text aufzunehmen.
Ansonsten kann der vorgeschlagene Text im Wortlaut in den Förderplan
übernommen werden.
- Jugendarbeit
in Sport, Spiel und Geselligkeit
Herr Gausmann hält die Formulierung unter dem Punkt „Rahmenbedingungen“:
„Die personellen Ressourcen im Arbeitsfeld „Kinder- und Jugendarbeit,
Jugendschutz und Partizipation“ des Jugendamtes und beim Stadtjugendring können
den Umstrukturierungsprozess aktiv
begleiten und fachliche Unterstützung leisten.“ für nicht mehr angemessen. Er
halte es für korrekt, den Begriff „begrenzt“ zu verwenden.
Für Herrn Hüske ergibt sich daraus auch ein Auftrag an politische
Mandatsträger und Gremien, um künftig in angemessenem Umfang auf die
dargestellten Entwicklungen reagieren zu können.
Mit dieser Änderung kann der vorgeschlagene Text im Wortlaut in den Förderplan
übernommen werden.
- Kinder-
und Jugenderholung
Herr Neumann verweist auf die zum 01.01.2014 beschlossene Änderung der
Richtlinien, die im Einvernehmen mit den Trägern der Freizeiten entwickelt
wurde als wesentliche Veränderung.
Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen
werden.
Abschließend erklärt
Herr Gausmann, dass der kommende Förderplan Inhalte der Kinder- und Jugendarbeit mit den in den
Themenfeldern jeweils formulierten Rubriken „Aufgaben für die Laufzeit des
Förderplanes“ und „Evaluation“ wieder stärker in die politische Fachdiskussion
einbringen solle.
Herr Dörnhoff dankt
der Verwaltung und den Beratungen beteiligten Experten für ihre intensive
Vorreitung.