Herr Neumann gibt zu jedem Text der Querschnittsaufgaben und Themenfelder eine kurze Einführung. Die einzelnen Themen werden wie folgt beraten:

 

  • Migration und interkulturelle Bildung

 

Hier stünden zwei wesentliche Aspekte für die Laufzeit des Förderplanes auf der Agenda: Die Vermittlung interkultureller Kompetenz auf Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, sowie die Projektarbeit mit Kindern und Jugendlichen zu interkulturellen Themen.

 

Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen werden.

 

  • Kooperation von Jugendarbeit und Schule

 

Nachdem die Ganztagsbetreuung in den Schulen, die bisher stets als Anforderung der Schule auch an die Jugendarbeit formuliert wurde, durch professionelle Organisationen wie den Jugend- und Familiendienst sichergestellt sei, werde es künftig verstärkt um die Auswirkungen der Schule auf die Jugendarbeit gehen.

Zu dem im Text genannten Vorschlag, die Juleica-Ausbildung im Rahmen der Projektangebote in den Schulen anzubieten, zeigt Herr Gausmann auf, dass es bereits Angebote zum Beispiel im Bereich der Ersten Hilfe gebe. Der Vorschlag sollte geprüft werden, da die Schulen im Sekundarbereich Interesse an praxisorientierten Projekten hätten.

Herr Hüske berichtet, dass es an verschiedenen Schulen bereits Sporthelferausbildungen gebe. Zu bedenken sei, dass die Juleica erst ab 16 Jahren gelte.

Herr Lammers hält es für sinnvoll, künftig eine Verknüpfung von Schule und Jugendarbeit auch im Ausschusssystem zu installieren, da beide Bereiche bisher auf dieser Ebene kaum kooperierten.

Herr Gausmann berichtet, dass die Verwaltung in Kürze Vorschläge für die künftige Ausschussarbeit vorlegen werde. Er halte eher für zielführend, Arbeitsgruppen zu bilden, da die Rahmenbedingungen der formalen Ausschüsse das Rederecht einschränkten.

  

Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen werden.

 

  • Förderung der Ehrenamtlichkeit

 

Herr Neumann bezeichnet die Tendenz, dass auf Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit immer mehr Aufgaben zukämen, bei gleichzeitig rückläufigem Zeitbudget als wichtigste Herausforderung.

Herr Lammers hält diese Entwicklung, immer mehr Verantwortung beispielsweise durch Themen wie Kinderschutz und Inklusion einfach per Gesetz auf ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verlagern, für problematisch.

Herr Hüske berichtet aus seiner Erfahrung, dass die Notwendigkeit, diese Themen in die eigene Arbeit einzubeziehen, inzwischen von den meisten Organisationen akzeptiert sei. Auch würden die neuen Themen bereits regelmäßig in die Ausbildung der Ehrenamtlichen aufgenommen.

Herr Gausmann ergänzt, dass eine weitere Anforderung an die ehrenamtliche Jugendarbeit die zunehmende Individualisierung in der Gesellschaft sei, die Betreuerinnen und Betreuer vor die schwierige Aufgabe stelle, Verhaltensregeln, die früher als allgemein gültig akzeptiert waren, zu vermitteln.

Herr Timpe zeigt auf, dass auch die Ansprüche der Eltern größer geworden seien. Sie seien viel häufiger bereit, Konfliktsituationen nicht im Dialog zu lösen, sondern die eigenen Interessen auch mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen.  

 

Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen werden.

 

  • Geschlechtsspezifische Aspekte

 

Herr Neumann führt an, dass es zu dieser Querschnittsaufgabe keine neue Entwicklung gebe. Wie im Themenfeld „Geschlechtsspezifische Jugendarbeit“ beschrieben, sei hier eher eine Stagnation in der praktischen Arbeit festzustellen.

Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen werden.

 

  • Partizipation von Kindern und Jugendlichen

 

Zur praktischen Umsetzung dieser Querschnittsaufgabe wird auf die Ausführungen im Themenfeld „Außerschulische Jugendbildung“ verwiesen.

 

Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen werden.

 

  • Inklusion

 

Herr Gausmann zeigt auf, dass in der Vorlage bewusst der erweiterte Inklusionsansatz gewählt wurde, der sich weitergehend auf alle Formen von Teilhabeeinschränkungen bezieht und nicht auf den Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention beschränkt.

 

In der folgenden Diskussion wird vorgeschlagen, die nicht eindeutige Formulierung „Soviel Inklusion wie möglich, aber auch so viel adressatenspezifische Angebote wie nötig. 100 % Inklusion wird es nicht geben.“ nicht in den Plan aufzunehmen.

Im folgenden Text sollen die noch vorhandenen Formulierungen mit dem Terminus „Behinderte“ geändert werden. Auch fehle ein Hinweis darauf, dass gerade die Kinder- und Jugendarbeit schon immer dieser Thematik gegenüber offen gewesen sei.

Mit diesen Änderungen kann der vorgeschlagene Text in den Förderplan übernommen werden.

 

  • Kinderschutz in der Kinder- und Jugendarbeit

 

Herr Neumann beschreibt die nächsten Schritte zur Umsetzung des Kinderschutzes nach der Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss über die Einsichtnahme der Jugendverbände und –organisationen in die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse auch der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Es gehe jetzt darum, die Vereinbarungen nach § 72a mit den Trägern vorzubereiten, den Unterstützungsbedarf zu klären und professionelle Ansprechpartner in konkreten Problemsituationen zu benennen.

Herr Timpe berichtet aus der Klausurtagung des Stadtjugendringes, dass die Unterstützung der Vereine bei der Umsetzung des Kinderschutzes in diesem Jahr als ein Schwerpunkt der Arbeit der Organisation vereinbart wurde.

 

Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen werden.

 

  • Bildung von Netzwerken

 

Herr Neumann , dass sich durch die neuen elektronischen Medien auf der Ebene zwischen Jugendlichen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine neue Kommunikationsstruktur ergeben habe, die auch in Jugendarbeit zunehmend unverzichtbar sei.    

 

Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen werden.

 

  • Jugendverbandsarbeit

 

Herr Neumann nennt die bereits in anderen Kontexten genannte Unterstützung der Ehrenamtlichen als zentrale Aufgabe für die Laufzeit des Förderplanes.

Zum Thema „Anerkennungskultur“ ergänzt Herr Neumann, dass auch die Wirtschaft mit ihrer oftmals restriktiven Einstellung gegenüber dem Wunsch vieler Ehrenamtlicher, für Ferienfreizeiten Sonderurlaub zu erhalten, zum Umdenken motiviert werden sollte. Es wird vorgeschlagen, diese Forderung in den Text aufzunehmen.

 

Ansonsten kann der vorgeschlagene Text im Wortlaut in den Förderplan übernommen werden.

 

  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit

 

Herr Gausmann hält die Formulierung unter dem Punkt „Rahmenbedingungen“: „Die personellen Ressourcen im Arbeitsfeld „Kinder- und Jugendarbeit, Jugendschutz und Partizipation“ des Jugendamtes und beim Stadtjugendring können den Umstrukturierungsprozess aktiv begleiten und fachliche Unterstützung leisten.“ für nicht mehr angemessen. Er halte es für korrekt, den Begriff „begrenzt“ zu verwenden.

Für Herrn Hüske ergibt sich daraus auch ein Auftrag an politische Mandatsträger und Gremien, um künftig in angemessenem Umfang auf die dargestellten Entwicklungen reagieren zu können.  

 

Mit dieser Änderung kann der vorgeschlagene Text im Wortlaut in den Förderplan übernommen werden.

 

  • Kinder- und Jugenderholung

 

Herr Neumann verweist auf die zum 01.01.2014 beschlossene Änderung der Richtlinien, die im Einvernehmen mit den Trägern der Freizeiten entwickelt wurde als wesentliche Veränderung.

 

Der vorgeschlagene Text kann im Wortlaut in den Förderplan übernommen werden.

 

Abschließend erklärt Herr Gausmann, dass der kommende Förderplan Inhalte  der Kinder- und Jugendarbeit mit den in den Themenfeldern jeweils formulierten Rubriken „Aufgaben für die Laufzeit des Förderplanes“ und „Evaluation“ wieder stärker in die politische Fachdiskussion einbringen solle.

 

Herr Dörnhoff dankt der Verwaltung und den Beratungen beteiligten Experten für ihre intensive Vorreitung.