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Herr Berardis weist darauf hin, dass zum Jahresende der § 27 der Gemeindeordnung zur Stärkung der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen geändert worden sei. So sei u. a. im § 27 Abs. 10 geregelt worden, dass dem Integrationsrat zur Erledigung seiner Aufgaben die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen seien, über deren Verwendung er selbst entscheiden könne.

 

Herr Berardis bittet die Verwaltung, entsprechende Vorschläge in einer Vorlage für den neuen Integrationsrat aufzubereiten.