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Herr Frank Hemelt, Sacharowstraße 3, 48432 Rheine, stellt die Frage, wann ein Bürger Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 einlegen könne, weil z. B. die Bürgermeisterin oder ein Ratsmitglied gegen die Neutralitätspflicht verstoßen habe oder ein Fehler im Zusammenhang mit den zugelassenen Wahlvorschlägen unterlaufen sei.

 

Frau Dr. Kordfelder sagt eine schriftliche Antwort zu.

 

Herr Hemelt stellt die Zusatzfragen, wie, wo und wann der Bürger welches Rechtsmittel einlegen könne und welche Form das Gesetz für ein Rechtsmittel biete.