Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:20:30

 

Herr Linke führt in die Vorlage ein.

 

Der Vorlage ist zu entnehmen, dass die im Sommer 2013 vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung sich schon überholt hat. Es besteht dringender Handlungsbedarf, die zusätzlichen Einrichtungsplätze nicht erst zu 2016, sondern schon zu 2015 zu schaffen.

 

Bei den Budgetgesprächen im Januar zeichnete sich ab, dass einige Ü3-Kinder rechts der Ems unversorgt bleiben würden, wenn nicht zusätzliche Plätze geschaffen würden. Durch weitere verspätete Anmeldungen im Februar wurde klar, dass eine Überbelegung des Familienzentrums St. Antonius nicht ausreichen würde.

 

In Zusammenarbeit mit dem Träger, der Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz, konnte recht kurzfristig die Planung für ein mobiles Raumsystem konkretisiert werden.

 

Der Standort für das mobile Raumsystem ist optimal gewählt, da alle derzeit unversorgten Ü3-Kinder zum Einzugsbereich des Familienzentrums St. Antonius gehören.

 

Mit dem mobilen Raumsystem am Familienzentrum St. Antonius ist dem Jugendamt für den Moment sehr geholfen, aber es ist auch nur ein Zwischenschritt auf dem Weg, zusätzliche Betreuungsplätze rechts der Ems schaffen zu müssen.

 

Herr Jansen fragt an, ob die Mietkosten für das mobile Raumsystem im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt wurden, welches von Herrn Gausmann bejaht wird.

 

Herr Fühner stellt klar, dass mobile Raumsysteme nie eine dauerhafte Lösung darstellen.

 


Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Ausblick auf die kommende Kindergartenbedarfsplanung zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, Standorte für zusätzliche Gruppen und/oder eine neue Kindertageseinrichtung zu finden. Gegebenenfalls müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz für das Aufstellen eines mobilen Raumsystems zur Schaffung einer 4. Gruppe im Familienzentrum St. Antonius einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 66.000 € zu gewähren. Gleichzeitig ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, eine Kostenübernahmeerklärung hinsichtlich der Rückbaukosten abzugeben.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt der Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz für die Erstausstattung dieser zusätzlichen Gruppe im Familienzentrum St. Antonius eine Zuwendung in Höhe von 41.700,00 € als Zuschuss zu gewähren.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die monatliche Mietkosten, die die Obergrenze der Betriebskostenfinanzierung nach dem KiBiz NRW übersteigen, im Rahmen des Rheiner Modells zu übernehmen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig