Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:32:02

 

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein.

 

Ein mobiles Raumsystem auf dem Gelände des JFD wäre aufgrund verschiedener Faktoren nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand zu realisieren gewesen.

 

Deshalb entstand die Idee, das Gebäude der Spielgruppen auf dem Gelände des JFD nach entsprechenden Umbaumaßnahme vorübergehend für die geplante 3. Gruppe im Janusz-Korczak-Kindergarten zu nutzen. Das Landesjugendamt stimmte diesem Verfahren zu und ist gewillt, eine entsprechende Betriebserlaubnis erteilen.

 

Die grobe Kostenschätzung geht von Umbaukosten i. H. v. ungefähr 45.000 € aus; zusätzlich geht man derzeit von Kosten für die Erstausstattung i. H. v. 41.700 € aus; eine konkrete Kostenschätzung war aufgrund der Kürze der Zeit und der personellen Situation im FB 5 nicht möglich.

 

Herr Jansen befürchtet, dass es bei den geplanten 45.000 € Umbaukosten nicht bleibt, worauf Herr Fühner im weiteren Verlauf der Diskussion darauf hinweist, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung jedoch einen Maximalbetrag von 45.000 €

vorsieht.

 

Im Rahmen der Diskussion wird von mehreren Ausschussmitgliedern die Befürchtung einer Kostenüberschreitung geäußert, woraufhin Herr Linke deutlich darauf hinweist, dass im Falle einer Kostenüberschreitung ein neues Votum zur Übernahme von zusätzlichen Kosten erforderlich ist. Er weist eindringlich darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Beschlussvorlage über einen Maximalbetrag von 45.000 € entscheidet.

 

Daraufhin fasst der Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Jugend- und Familiendienst Rheine für die Anpassung des bisherigen Spielgruppengebäudes zur Schaffung einer 3. Gruppe im Janusz-Korczak-Kindergarten einen kommunalen Zuschuss in Höhe von maximal 45.000 € zu gewähren.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt dem Jugend- und Familiendienst Rheine für die Erstausstattung dieser zusätzlichen Gruppe im Janusz-Korczak-Kindergarten eine Zuwendung in Höhe von maximal 41.700,00 € als Zuschuss zu gewähren.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig