Herr Schröer verliest nachfolgenden Vermerk.

 

 

 

 

Herr Forstmann erläutert anhand nachfolgender Tabellen und Pläne den Sachstand zu den Fahrradstellplätzen in der Innenstadt von Rheine.

 

 

 

 

 

Herr Hagemeier fragt an, welche Maßnahmen getroffen werden, um weitere Fahrradstellplätze zu bekommen. Er regt an, bei der Genehmigung von Neubauten nicht nur PKW-Stellplätze sondern auch Fahrradabstellanlagen einzuplanen und nachweisen zu lassen.

 

Herr Beradis möchte wissen, ob bis zur Errichtung der Radstation im Bereich Bahnhof West vorübergehend Fahrradständer angebracht werden können. Zudem weist er darauf hin, dass nicht nur die Überfüllung der Fahrradständer in der Innenstadt Probleme bereite, sondern auch Fahrradabstellanlagen fehlen würden. Einen Bedarf sehe er besonders im Bereich Falkenhof und Stadthalle gegeben.

 

Herr Forstmann kann berichten, dass die Fahrradständer stetig ergänzt werden. Man habe eine Statistik erstellt, um eine Dokumentation über den Füllungsgrad der Stellanlagen zu erhalten. Es gebe nur einen begrenzten Raum, wo Fahrradständer aufgestellt werden können. Dieser Raum sei mittlerweile ausgeschöpft.

Seines Erachtens sollten bei der Genehmigung von Neubauten nicht nur PKW-Stellplätze sondern auch Fahrradabstellanlagen nachgewiesen werden. Dies solle in den zuständigen Gremien beraten werden.

Was das Abstellen der Fahrräder im Bereich Bahnhofsausgang West beträfe, sehe er auch hier die Notwendigkeit den Bürgern Fahrradständer anzubieten, um von vornherein wildes Abstellen von Fahrrädern zu vermeiden. Wenn die Radstation gebaut werde, können die Radständer wieder abgebaut und anderweitig verwandt werden.

Für den Bereich Stadthalle berichtet Herr Forstmann, dass dort in Kürze Fahrradständer aufgestellt werden. Beim Falkenhof sei ein Bedarf noch nicht aufgefallen.

 

Herr Winkelhaus merkt an, dass auf dem Thie gegenüber der Arbeiterwohlfahrt (AWO) öffentliche Fahrradständer angebracht seien, die auch von Besuchern des Falkenhofes genutzt werden können.

 

Herr Hagemeier möchte wissen, wie man mit defekten und nicht mehr fahrtüchtigen Fahrrädern, die Fahrradständer belegen, umgehe.

 

Herr Forstmann weist darauf hin, dass dieses Thema in den Bereich des Ordnungsamtes gehöre. Seines Erachtens müsse ein rechtlich sicheres Konzept erarbeitet werden, um die betroffenen Fahrräder entfernen zu können.