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Herr Dewenter schildert, ihm seien nach der Beschlussfassung am 15.01. Stellungnahmen von Verbänden und anderen Gemeinden zugeleitet worden. Insbesondere die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zu den Punkten

-      Einschränkung der Planungshoheit

-      Rücknahme von Siedlungsflächen

-      Flächentausch

habe ihn zum Nachdenken gebracht. Daher regt er an, die Verwaltung möge eine ergänzende Stellungnahme zur Verstärkung des Schreibens vom Städte- und Gemeindebundes verfassen.

 

Herr Kuhlmann äußert Bedenken, da die Stadt Rheine nur ortsspezifische Stellungnahmen zum LEP abgeben könne. Für weitergehende Stellungnahmen mit generalisierenden Aussagen sei die Stadt Rheine Mitglied im Städte- und Gemeindebund, der diese Aussagen bereits getroffen habe.

 

Herr Bonk bezieht sich auf die Einschränkung von Ortsteilen wie Elte oder Hauenhorst, die laut LEP untergeordnete Ortsteile werden. Hier ist die Verwaltung gefordert, die Stellungnahmen der Verbände durch ein unterstützendes Schreiben zu stärken, da hier die Stadt Rheine sehr wohl betroffen sei.

 

Herr Kuhlmann macht noch mal deutlich, dass in einem ähnlich gelagerten Fall gerichtlich entschieden wurde, dass die Aspekte, auf die sich die Einwendungen einer Gemeinde beziehen, ortsplanerische Bezüge haben müssten. Zu schreiben, Elte wäre benachteiligt, sei keine ortsplanerische Aussage, die auf den Landesentwicklungsplan Einfluss haben könne.

Herr Dewenter zitiert aus der Stellungnahme vom Städte- und Gemeindebund, und er halte es für wichtig, dass Rheine diese Aussagen noch mal verstärke.

 

Herr Kuhlmann meint, dass Elte durch die „2000´er-Regelung“ benachteiligt sei, sei keine ortsplanerische Benachteiligung. Diese Regelung müsse allgemein angezweifelt werden und daher sei die Stellungnahme vom Städte- und Gemeindebund ausreichend. Ferner haben kommunale Vertreter an der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes mitgearbeitet.

 

Herr Dörtelmann ergänzt, dass bei den angesprochenen Themenkomplexen zwischen Landesplanerischen Zielen und Landesplanerischen Grundsätzen unterschieden werden müsse. Anders als bei den Zielen gäbe es bei den Grundsätzen Spielräume, innerhalb derer man sich bewegen könne. Natürlich wäre es denkbar, eine ergänzende Stellungnahme zu schreiben. Die Verwaltung verfüge aber nicht über genügend Ressourcen, so dass man das Verfassen einer ergänzenden Stellungnahme auch unter Kosten-Nutzen-Aspekten betrachten müsse.

 

 

Herr Bonk macht deutlich, dass auch die Politik keine Ressourcen verschwenden wolle, sich allerdings sorge, dass die Planungshoheit der Gemeinde eingeschränkt werde.

 

Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung soll eine ergänzende Stellungnahme zum LEP bis zum 28.02.2014 verfassen und einreichen. Hierin sollen insbesondere die Punkte

-      Rücknahme von Siedlungsflächen

-      Flächentausch

-      Grundsatz der Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile

genannt werden. Genauso wie der Städte- und Gemeindebund sehe die Stadt Rheine hier die Planungshoheit massiv eingeschränkt.

 

Abstimmung:                  9 Ja-Stimmen

                                      7 Nein-Stimmen

                                      2 Enthaltungen

 

Der Antrag der CDU-Fraktion wurde mehrheitlich angenommen.