Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Tonbandfundstelle: I/A/2005

 

Frau Helmes informiert, dass dieser Tagesordnungspunkt zweimal auf der Tagesordnung stehe. In der nun folgenden öffentlichen Diskussion solle die Öffentlichkeit ausreichend informiert werden. Der nichtöffentliche Teil diene lediglich für Beratungen zu beteiligten Personen.

 

Herr Dr. Janning bezieht sich auf die vergangene Haupt- und Finanzausschuss sowie Rechnungsprüfungsausschusssitzung und erläutert sodann ausführlich die Vorlage.

 

Für die CDU-Fraktion verliest Herr Niehues der als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt Stellungnahme.

 

Herr Thum teilt mit, dass er es sich nicht anmaße, Schuldzuweisungen vorzunehmen. Der Rat und die Verwaltung hätten Fehler begangen. Zudem sei das Vereinsmanagement überschätzt worden. Großes Lob spricht Herr Thum den ehrenamtlichen Helfern beim Bau des Bürgerhofes aus. Durch deren Hilfe sei eine finanzielle Ersparnis für die Allgemeinheit in Höhe von fast 500.000 Euro erreicht worden. Die SPD-Fraktion könne daher den Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Für die FDP-Fraktion berichtet Herr Holtel, dass sie sich damals aufgrund der Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme für den Bürgerhof Schotthock entschieden hätten. Man hatte darin die Chance gesehen, Langzeitarbeitslose zu qualifizieren und ihnen einen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Darüber hinaus sei die zugesagte und auch geleistete ehrenamtliche Eigenleistung vieler Schotthocker richtungweisend gewesen. Als Ursachen der heutigen Nachfinanzierung führt Herr Holtel u. a. Organisationsschwächen im Zusammenspiel verschiedener Akteure, einen unzureichenden Informationsfluss sowie die fehlende Projektleitung an. Im Ergebnis sei festzustellen, dass eine Maßnahme in diesem Umfang nicht nur durch ehrenamtliches Engagement durchgeführt werden könne. Für zukünftige Baumaßnahmen seien eine kompetente Projektsteuerung und Baubegleitung erforderlich.

 

Herr Ortel kritisiert die einseitige Argumentation mit dem Hinweis, dass nach dem Sachwertverfahren mit dem Bürgerhof ein Wert von rund 1,5 Millionen Euro geschaffen worden sei. Abzüglich des volkswirtschaftlichen Wertezuwachses durch die ehrenamtlich geleisteten Eigenleistungen sowie durch die Leistungen der Beschäftigungsinitiativen in Höhe von ca. 470.000 Euro bleibe ein Betrag von rund 1 Millionen Euro öffentlicher Mitteln, die anderen Trägern entzogen worden seien. Er teilt weiter mit, dass die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN den Punkten 2 und 3 des Beschlussvorschlags zustimme, jedoch den Punkt 1 ablehnen werde. Herr Ortel beantragt daher, über die Beschlussvorschläge einzeln abzustimmen.

 

Frau Helmes lässt sodann über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur getrennten Abstimmung des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur getrennten Abstimmung des Beschlussvorschlags ist somit genehmigt. Frau Helmes lässt über die Beschlussvorschläge einzeln abstimmen.

 


Beschluss:

 

1.     Der Rat stellt 51.000 € für die Nachfinanzierung des Baues des Bürgerhofes Schotthock zur Verfügung. Damit sollen noch offene Forderungen direkt gegenüber dem jeweiligen Gläubiger erfüllt werden.

 

        Entsprechende Zahlungen sollen aber erst dann geleistet werden, wenn der Förderverein „Bürgerhof Schotthock“

        -  einen prüffähigen und geeigneten Verwendungsnachweis vorgelegt hat,

        -  sich verpflichtet hat, die Stellplatzanlage in Eigenleistung zu erstellen bei stadtseitiger Gestellung der Materialien und

        -  sich verpflichtet hat, den vereinbarten Beitrag (Nutzungsentgelt für das vereinbarte Stundenkontingent) zum Betrieb des Bürgerhofes Schotthock in Höhe von 3.520 € für das Jahr 2006 sowie die fälligen Vereinsbeiträge an den Betreiberverein im Laufe des Jahres zu zahlen.

 

        Wenn sich die Auszahlung der Mittel an die Gläubiger nach der Ratsentscheidung wegen der Nichterfüllung dieser Voraussetzungen verzögert, hat der Förderverein „Bürgerhof Schotthock“ etwaige Verzugszinsen und Mahnkosten zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:           26    Ja-Stimmen

                                             3      Nein-Stimmen

                                             8      Enthaltungen

 

 

2.     Für den Fall, dass sich ein Austausch des von einem Holzschädling befallenen Deckenbalkens im Saal des Bürgerhofes als notwendig erweist, wird auch der dafür notwendige Betrag (schätzungsweise bis zu 7.000 €) zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

3.     Aus den Erfahrungen mit dem Projekt “Bürgerhof Schotthock“ sind für künftige Projekte, die wesentlich durch ehrenamtliches Engagement geprägt sind und/oder die mit Hilfe von Beschäftigungsmaßnahmen durchgeführt werden, folgende Konsequenzen zu ziehen:

 

        -  In dem Finanzierungsplan für ein derartiges Projekt sind Eigenleistungen und nichtmonetäre Zuwendungen an den Projektträger unter output-orientierten Gesichtspunkten auszuweisen, indem ausdrücklich festgelegt wird, in welcher Art und in welchem Umfang welche Leistungen erbracht werden sollen und wie diese Leistungen später zu bewerten sind.

 

        -  Vor Beginn einer derartigen Maßnahme wird die Stadt verbindliche, detaillierte und dokumentierte Absprachen über das jeweilige Leistungsspektrum mit Wertangaben mit den jeweiligen Leistungserbringern treffen, die in einer Kostenschätzung entsprechend dargestellt werden, um einen späteren Nachweis zu erleichtern.

 

        -  Werden künftig Baumaßnahmen mit Hilfe von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt, so darf in dem Finanzierungsplan nur die zu erwartende reale Wertschöpfung für das jeweilige Bauvorhaben berücksichtigt werden.

 

        -  Innerhalb der Stadtverwaltung soll ein Projektverantwortlicher als Ansprechpartner benannt und für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme mit einem höchstmöglichen Maß an Entscheidungskompetenz ausgestattet werden.
Mit diesem Projektverantwortlichen sollten der Rat und der Verwaltungsvorstand eine Zielvereinbarung abschließen, in der auch die auf den Einzelfall abgestellten Rechte und Pflichten geregelt sind.

 

        -  Handelt es sich bei dem Projekt um eine Baumaßnahme, so sollte die Bauleitung grundsätzlich durch einen Bediensteten der Stadtverwaltung oder durch eine von der Stadt benannte Person wahrgenommen werden.

 

        -  In Fällen, in denen die Stadt die Zuwendung eines anderen öffentlichen Aufgabenträgers an den Projektträger weiterleitet, muss der Projektverantwortliche sicherstellen, dass alle zuwendungsrechtlich relevanten Regelungen eingehalten werden, um ein Rückforderungsrisiko weitestgehend auszuschließen.

 

-    Im jeweiligen Förderbescheid der Stadt soll exakt vorgegeben werden, welche Dokumentations- und Informationspflichten der Zuwendungsempfänger erfüllen muss. Außerdem sollen angemessene Sanktionsmöglichkeiten für den Fall der Verletzung dieser Pflichten vereinbart werden.

 

        -  Zur Stärkung des Ehrenamtes sollen nach Möglichkeit bestimmte administrative Tätigkeiten durch die Stadtverwaltung wahrgenommen werden, z.B. Auftragsvergaben und/oder Zahlungsverkehr sowie damit verbundene Dokumentationen für das jeweilige Projekt. Die ehrenamtlich Tätigen können sich bei einer derartigen Unterstützung auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig