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Herr Reiske teilt mit, dass an der Ecke Aloysiusstraße/Friedhofstraße ein großer Teil des Waldes abgeholzt worden sei. Herr Reiske habe direkt mit Herrn Twesten von der Verwaltung gesprochen. Herr Twesten habe ihm gesagt, dass der Eigentümer die Bäume abholzen dürfe. Es gebe dort keinen Bebauungsplan und die Aktion sei mit dem Förster abgestimmt. Herr Reiske fragt an, ob die Verwaltung in so einer Situation nicht hätte tätig werden könne und einen B-Plan aufstellen können, um die Bäume zu schützen.

 

Herr Kuhlmann informiert, dass der Landesbetrieb Forst und nicht die Stadt Rheine dafür zuständig sei, da es sich um einen Wald handele. Nur wenn die Bäume im Bebauungsplan unter Schutz gestellt worden wären, hätte man die Möglichkeit, tätig zu werden. Um sie unter Schutz zu stellen gebe es aber hohe Anforderungen. Der Grund, einen Bebauungsplan aufzustellen, decke sich nicht mit dem Interesse, Bäume zu schützen. In diesem Fall sei die Fällung der Bäume rechtlich zulässig gewesen.