Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: II/B/0180

 

Auf Anregung von Herrn Thum das dreimonatige Bleiberecht auszuweiten, teilt Herr Dr. Janning mit, dass nach der geltenden Rechtlage der Resolutionsantrag nicht anders gestellt werden könne.

 


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die folgende Resolution zum Bleiberecht von Flüchtlingen mit langjährigem Aufenthalt in der Stadt Rheine und sendet sie an den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte, den in der Resolution vorgetragenen Gesichtspunkten zu folgen.

 

Resolution

 

Aus gegebenem Anlass bittet der Rat der Stadt Rheine den Innenminister des Landes NRW, auf den Gesetzgeber einzuwirken, umgehend ein Bleiberecht für Menschen zu ermöglichen, die bereits eine erkennbare Integration in die wirtschaftliche, soziale und rechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gefunden haben. Diese umfasst neben dem Erlernen der deutschen Sprache auch die Erfüllung der Schulpflicht und die Aufnahme von Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Ein Bleiberecht ist besonders im Blick auf die in Deutschland aufgewachsenen Kinder anzustreben.

 

In Rheine leben viele Menschen in einer rechtlichen Grauzone. Sie sind zwar behördlich geduldet, sind jedoch nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels. Betroffen sind mit den Familien auch deren hier aufgewachsene Kinder, die Deutschland als ihre Heimat erleben und hier oft schon die Schule abgeschlossen haben. Viele dieser Menschen haben sich in die wirtschaftliche, soziale und rechtliche Ordnung der Bundesrepublik integriert und sind dennoch von Abschiebung bedroht.

 

Für diese Menschen stellt die Abschiebung eine unzumutbare Härte dar. Eine Abschiebung ist zudem auch oft gegen die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Stadt und sie widerspricht den humanitären und integrativen Grundsätzen, zu denen wir uns im Migrations- und Integrationskonzept der Stadt Rheine bekennen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig