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Im Rahmen der Berichterstattung über die Arbeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen trägt Herr Thalmann vor, dass er als Beiratsvorsitzender eine mehrtägige Fortbildungsveranstaltung nicht besuchen konnte weil die entstandenen Fortbildungs-, Unterbringungs- und Reisekosten nur bis zu einer Höhe von 250,00 Euro erstattet werden und somit ein erheblicher Eigenanteil verblieben wäre.

 

Herr Linke schlägt vor, die entsprechende Richtlinie zu Beginn der nächsten Wahlperiode des Rates der Stadt Rheine zu überprüfen.