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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Sozialausschusses die folgenden Grundsätze für die Arbeit des Seniorenbeirates der Stadt Rheine:

 

 

Grundsätze für die Arbeit des Seniorenbeirates

 

Die demografische Entwicklung zeigt, dass die Zahl der älteren Menschen stetig steigt. Die Gesellschaft muss sich dieser neuen Herausforderungen stellen. Schon frühzeitig hat die Stadt Rheine im Jahre 1981 einen Seniorenbeirat einberufen, der die Seniorenarbeit konkret mitgestaltet und Sprachrohr der Seniorinnen und Senioren ist.

Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung der älteren Menschen. Durch seine Arbeit sichert er die Partizipation der älteren Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Der Seniorenbeirat vertritt die spezifischen Interessen der älteren Menschen in politischen Entscheidungsprozessen, gegenüber dem Rat und der Verwaltung. Gegenüber der Wirtschaft, der Kultur, dem Sport und anderen relevanten Lebensbereichen regt der Seniorenbeirat Veränderungen zur Verbesserung der Lebenssituation an.

 

 

Stellung, Bezeichnung, Bildung und Aufgaben des Seniorenbeirates

 

 

§ 1 Stellung und Bezeichnung

 

Der Seniorenbeirat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung für das Land NRW. Er ist eine parteipolitisch und religiös neutrale Interessenvertretung und unabhängig von Interessenverbänden jeglicher Art. Der Beirat führt die Bezeichnung „Seniorenbeirat der Stadt Rheine“.

 

 

§ 2 Bildung / Einleitungsverfahren

 

Der Seniorenbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein(e) persönliche(r)  Stellvertreter(in) bestellt. Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Seniorenbeirates können nur Personen bestellt werden, die im Sinne des § 7 Kommunalwahlgesetz oder im Sinne des § 27 der Gemeindeordnung wahlberechtigt sind. 

 

Sie sollten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder sich aufgrund gesetzlicher Be­stimmungen im Ruhestand befinden und ihren Wohnsitz in der Stadt Rheine haben. Ein Mitglied (und dessen Stellvertreter[in]) sollen aus den Heimbeiräten/Angehöri­genvertretern einer stationären Seniorenwohneinrichtung kommen.

 

Sie werden auf Vorschlag von Vereinen, Verbänden, Seniorenclubs, Seniorenbegegnungsstätten, Seniorenwohnanlagen, Zielgruppierungen der Seniorenarbeit und in der Seniorenarbeit tätige Ehrenamtliche vom Sozialausschuss für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW bestellt.

 

Bis zu zwei Seniorinnen oder Senioren, die keiner der vorgenannten Initiativen oder Gruppierungen angehören, können für den Seniorenbeirat kandidieren, wenn sie von 25 Wahlberechtigten (s. o.) aus Rheine, die das 60. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Wahl vollendet haben, durch Unterschrift unterstützt werden.

 

Es ist in den örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekanntzumachen, dass die Möglichkeit einer Kandidatur besteht.

 

Die für diese Kandidaturen erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf Formblättern einzureichen. Die Unterstützung mittels Unterschrift ist nur für eine Kandidatin oder einen Kandidaten zulässig.

 

Meldungen von Kandidatinnen und Kandidaten müssen vier Wochen vor der Sozialausschusssitzung vorliegen, damit eine Ernennung durch den Sozialausschuss möglich ist.

 

Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Mitglieder des Seniorenbeirates ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Seniorenbeirates aus.

 

 

§ 3 Aufgaben

 

Aus den Grundsätzen heraus ergeben sich Aufgabenbereich und Mitwirkung im kommunalen Raum in allen Fragen, die ältere Menschen betreffen und die für die Lebensqualität im Alter von besonderer Bedeutung sind.

 

  • Der Seniorenbeirat nimmt die Interessen und Anliegen der älteren Menschen in Rheine auf und wirkt auf die Einhaltung der Rechte älterer Menschen.
  • Der Seniorenbeirat entwickelt Ideen, die zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen beitragen.
  • Der Seniorenbeirat arbeitet öffentlichkeitswirksam und will das politische Sprachrohr für die ältere Generation sein.
  • Der Seniorenbeirat beteiligt sich an kommunalen Planungen, insbesondere den Planungen, die ältere Menschen betreffen.
  • Der Seniorenbeirat fördert, plant und koordiniert die Teilnahme der älteren Generation am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben und regt an, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  • Der Seniorenbeirat fördert das ehrenamtliche Engagement von Seniorinnen und Senioren in allen gesellschaftlichen Bereichen.
  • Der Seniorenbeirat arbeitet zukunftsorientiert mit allen Generationen zusammen und hat Blick auf die Belange von Familien, Kindern und Jugendlichen.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig