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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Sozialausschusses die folgenden Grundsätze für die Arbeit des Seniorenbeirates der Stadt Rheine:
Grundsätze für die
Arbeit des Seniorenbeirates
Die demografische
Entwicklung zeigt, dass die Zahl der älteren Menschen stetig steigt. Die
Gesellschaft muss sich dieser neuen Herausforderungen stellen. Schon frühzeitig
hat die Stadt Rheine im Jahre 1981 einen Seniorenbeirat einberufen, der die
Seniorenarbeit konkret mitgestaltet und Sprachrohr der Seniorinnen und Senioren
ist.
Der Seniorenbeirat
ist die Interessenvertretung der älteren Menschen. Durch seine Arbeit sichert
er die Partizipation der älteren Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen
Lebens.
Der Seniorenbeirat
vertritt die spezifischen Interessen der älteren Menschen in politischen
Entscheidungsprozessen, gegenüber dem Rat und der Verwaltung. Gegenüber der
Wirtschaft, der Kultur, dem Sport und anderen relevanten Lebensbereichen regt
der Seniorenbeirat Veränderungen zur Verbesserung der Lebenssituation an.
Stellung, Bezeichnung, Bildung und Aufgaben
des Seniorenbeirates
§ 1
Stellung und Bezeichnung
Der Seniorenbeirat ist kein Ausschuss im
Sinne der Gemeindeordnung für das Land NRW. Er ist eine parteipolitisch und
religiös neutrale Interessenvertretung und unabhängig von Interessenverbänden
jeglicher Art. Der Beirat führt die Bezeichnung „Seniorenbeirat der Stadt
Rheine“.
§ 2
Bildung / Einleitungsverfahren
Der Seniorenbeirat besteht aus neun
Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein(e) persönliche(r) Stellvertreter(in) bestellt. Zu Mitgliedern
und stellvertretenden Mitgliedern des Seniorenbeirates können nur Personen
bestellt werden, die im Sinne des § 7 Kommunalwahlgesetz oder im Sinne des
§ 27 der Gemeindeordnung wahlberechtigt sind.
Sie sollten das 60. Lebensjahr vollendet
haben oder sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Ruhestand befinden und
ihren Wohnsitz in der Stadt Rheine haben. Ein Mitglied (und dessen
Stellvertreter[in]) sollen aus den Heimbeiräten/Angehörigenvertretern einer
stationären Seniorenwohneinrichtung kommen.
Sie werden auf Vorschlag von Vereinen,
Verbänden, Seniorenclubs, Seniorenbegegnungsstätten, Seniorenwohnanlagen,
Zielgruppierungen der Seniorenarbeit und in der Seniorenarbeit tätige
Ehrenamtliche vom Sozialausschuss für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach den
Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW bestellt.
Bis zu zwei Seniorinnen oder Senioren, die
keiner der vorgenannten Initiativen oder Gruppierungen angehören, können für den
Seniorenbeirat kandidieren, wenn sie von 25 Wahlberechtigten (s. o.) aus
Rheine, die das 60. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Wahl vollendet haben, durch
Unterschrift unterstützt werden.
Es ist in den örtlichen Tageszeitungen
öffentlich bekanntzumachen, dass die Möglichkeit einer Kandidatur besteht.
Die für diese Kandidaturen erforderlichen
Unterstützungsunterschriften sind auf Formblättern einzureichen. Die Unterstützung
mittels Unterschrift ist nur für eine Kandidatin oder einen Kandidaten
zulässig.
Meldungen von Kandidatinnen und Kandidaten
müssen vier Wochen vor der Sozialausschusssitzung vorliegen, damit eine
Ernennung durch den Sozialausschuss möglich ist.
Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen
Mitglieder des Seniorenbeirates ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu
gewählten Seniorenbeirates aus.
§ 3
Aufgaben
Aus den
Grundsätzen heraus ergeben sich Aufgabenbereich und Mitwirkung im kommunalen
Raum in allen Fragen, die ältere Menschen betreffen und die für die
Lebensqualität im Alter von besonderer Bedeutung sind.
- Der Seniorenbeirat nimmt die Interessen
und Anliegen der älteren Menschen in Rheine auf und wirkt auf die
Einhaltung der Rechte älterer Menschen.
- Der Seniorenbeirat entwickelt Ideen,
die zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen beitragen.
- Der Seniorenbeirat arbeitet
öffentlichkeitswirksam und will das politische Sprachrohr für die ältere Generation
sein.
- Der Seniorenbeirat beteiligt sich an kommunalen Planungen,
insbesondere den Planungen, die ältere Menschen betreffen.
- Der Seniorenbeirat fördert, plant und koordiniert die
Teilnahme der älteren Generation am gesellschaftlichen, kulturellen und
politischen Leben und regt an, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen
werden.
- Der Seniorenbeirat fördert das
ehrenamtliche Engagement von Seniorinnen und Senioren in allen
gesellschaftlichen Bereichen.
- Der Seniorenbeirat arbeitet
zukunftsorientiert mit allen Generationen zusammen und hat Blick auf die
Belange von Familien, Kindern und Jugendlichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig