Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 18, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

2:10:40

 

Herr Bonk begrüßt die Übereinstimmung der Verwaltungsvorlage mit der Meinung der CDU-Fraktion, wonach die Landesregierung bei dem Gesetzentwurf zur Inklusion bezüglich der Finanzierung in keiner Weise auf die Belange der Kommunen eingegangen sei. Die CDU-Fraktion sei nicht gegen Inklusion. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall. Seine Fraktion sehe auch die Umsetzung der UN-Konventionen als eine Verpflichtung an, ein inklusives Bildungssystem einzurichten. Allerdings könne es nicht sein, wenn hierfür ein Landesgesetz erforderlich sei, die Kommunen, denen es ohnehin finanziell nicht gut gehe, auf die Kosten sitzen zu lassen. Aus diesem Grunde sei es gut, wenn gegenüber der Landesregierung ein gewisser Druck aufgebaut werde. Er erinnert dabei an das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes, wonach sich bereits 88 Kommunen für eine Klage entschieden hätten. 111 Kommunen würden eine Klage von einer Ratsentscheidung abhängig machen und nur 4 Kommunen hätten sich gegen eine Klage ausgesprochen. Dieser Druck seitens der Kommunen müsse unbedingt aufrechterhalten werden, weil die Landesregierung ansonsten nicht einmal zu dem inzwischen ausgehandelten Kompromiss bereit gewesen wäre.

 

Bezug nehmend auf die Verwaltungsvorlage erklärt Herr Bonk, dass die Bürgermeisterin in der gestrigen Fraktionsvorsitzendenbesprechung darauf hingewiesen habe, dass es in dieser Angelegenheit inzwischen eine Einigung zwischen der Landesregierung und dem Städte- und Gemeindebund gebe. Das sei nicht zutreffend! Es sei zwar ein Kompromiss zwischen dem Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes und der Landesregierung ausgehandelt worden, der aber noch der Zustimmung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes bedürfe. Diese Entscheidung sei aber erst für den 10. April d. J. vorgesehen.

Insofern halte die CDU-Fraktion ihren Antrag und die in Aussicht gestellte Zustimmung zum Beschlussvorschlag in der Verwaltungsvorlage aufrecht. Allerdings müsse man aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen reagieren und im Falle einer Zustimmung des Präsidiums zu dem am 4. April 2014 erzielten Verhandlungsergebnis ergänzend den folgenden Vorbehaltsbeschluss fassen:

 

      1. Der Rat der Stadt beschließt eine anteilige Beteiligung an der Finanzierung des Rechtsgutachtens zur Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, sofern dieses vom Städte- und Gemeindebund gewünscht wird.

 

      2. Der Rat beschließt, von einer Verfassungsklage zunächst abzusehen und vor einer endgültigen Entscheidung den Ausgang der vorgesehenen Überprüfung der Kostenpauschale am 1. Juni 2015 abzuwarten.

 

Herr Linke merkt an, dass die Vorlage dem Stand vor den Verhandlungen des Städte- und Gemeindebundes mit der Landesregierung am 4. April 2014 entspreche. Bei dem Gespräch sei ein Kompromiss verhandelt worden, der allerdings noch der Zustimmung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes bedürfe. Diese werde voraussichtlich am 10. April 2014 erfolgen.

 

Herr Holtel stellt fest, dass nach dem Streit zwischen den Kommunen und dem Land über die Finanzierung der schulischen Inklusion sich jetzt doch ein Kompromiss abzeichne, in dem die Landesregierung die Konnexitätsfähigkeit des Gesetzes herstellen wolle. Die Entscheidung sei erforderlich, denn es könne nicht angehen, dass die betroffenen Kommunen die für die Umsetzung des Gesetzes erforderlichen Baumaßnahmen allein finanzieren müssten. Die Landesregierung habe nun am 4. April 2014 ihre falsche Rechtsauffassung in Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden aufgegeben, indem sie die diesbezüglich in den Städten und Gemeinden anfallenden Kosten jährlich überprüfen wolle. Die Landesregierung habe in Aussicht gestellt, den jährlich an die Kommunen zu zahlenden Betrag von 30 Mio. € im Bedarfsfall anzupassen. Insofern sei die Zustimmung zu diesem Kompromiss durch das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes abzuwarten, sodass die FDP-Fraktion in der heutigen Ratssitzung dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen werde.

 

Herr Ortel stellt fest, dass man sich mit der Inklusion auf einem gesamtgesellschaftlichen Weg des Umdenkens befinde. In dem jetzt zur Diskussion stehenden Fall gehe es um die schulische Inklusion und den damit verbundenen Kosten. Dieses sei nicht nur ein Problem in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Bundesländern. Für den Rat der Stadt Rheine seien hierbei nur die Interessen der Stadt und nicht des Landes zu berücksichtigen. Wenn der am 4. April 2014 gefundene Kompromiss zwischen dem Städte- und Gemeindebund und der Landesregierung zum Tragen kommen sollte, dann wäre dieses eine einstweilige Lösung. Insofern sei es sinnvoll, sich alle Möglichkeiten für weitere Verfahrensschritte offen zu halten, sodass seine Fraktion den von Herrn Bonk unterbreiteten Beschlussvorschlag unterstützen könne.

 

Herr Reiske weist darauf hin, dass nach dem Beschlussvorschlag in der Vorlage des Städte- und Gemeindebundes NRW für die Präsidiumssitzung am 10. April 2014 von einer Klage gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz einstweilen abgeraten werde. Stattdessen solle vor einer endgültigen Entscheidung der Ausgang der zum 1. Juni 2015 vorgesehenen 1. Überprüfung der Kostenpauschalen hinsichtlich der Körbe I und II abgewartet werden. Vor diesem Hintergrund sollte der Rat in seiner heutigen Sitzung auf eine Beschlussfassung verzichten.

 

Herr Roscher erinnert an das Zustandekommen des Gesetzes und den damit verbundenen Protesten der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine habe keinen Grund, die inzwischen erzielten Verhandlungsergebnisse zwischen der Landesregierung und dem Städte- und Gemeindebund anzuzweifeln, sodass er den Antrag von Herrn Reiske, in der heutigen Sitzung keinen Beschluss zu fassen, unterstützen werde. Sollte der Kompromiss wider Erwarten nicht zum Tragen kommen, könne immer noch rechtzeitig vor dem 1. Juni 2015 ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

 

Frau Dr. Kordfelder informiert zusammenfassend darüber, dass der Landkreistag und der Städtetag NRW heute in dieser Angelegenheit getagt hätten. Der Städtetag hätte sich von Anfang an für die Kompromisslösung ausgesprochen. Hierüber gebe es auch eine Pressemitteilung. Der heutige Beschluss des Städtetages sei aber auf der Homepage noch nicht veröffentlicht worden. Man dürfe aber von einer Zustimmung zum ausgehandelten Kompromissvorschlag ausgehen.

Der Landkreistag hingegen habe soeben auf seiner Homepage bekanntgegeben, dass der Vorstand in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf der Vereinbarung mit der Landesregierung zur Kostentragung bei der schulischen Inklusion zugestimmt habe.

Als Mitglied des Präsidiums des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes gehe sie aufgrund der ihr bekannten Hintergrundinformationen und Gespräche davon aus, dass dem mit der Landesregierung verhandelten Kompromissvorschlag einvernehmlich zugestimmt werde.

 

In der heutigen Ratssitzung gehe es jetzt um den ergänzten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion einerseits und um den Antrag auf Vertagung der Entscheidung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN andererseits. Bei dem Antrag der CDU-Fraktion müsse darüber entschieden werden, ob von der einstweiligen Klage gegen das 9. Schuländerungsgesetz abgesehen und andererseits eine Kostenbeteiligung für das bereits eingeleitete verfassungsrechtliche Gutachten beschlossen werden solle. Nach den ihr vorliegenden Informationen sei hierbei von einem Kostenrahmen in Höhe von ca. 700 € je Kommune auszugehen, was keiner Ratsentscheidung bedürfe.

 

Auf Frage von Frau Dr. Kordfelder erklärt Herr Bonk, dass die CDU-Fraktion den ergänzten Beschlussvorschlag aufrechterhalte.

 

Frau Dr. Kordfelder lässt sodann über den von Herrn Reiske beantragten Vertagungsantrag abstimmen, der mit 17 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird.

 

Bei der anschließenden kontroversen Diskussion über die Endformulierung des von der CDU-Fraktion beantragten ergänzten Beschlussvorschlages, an der sich Frau Dr. Kordfelder, Herr Bonk und Herr Ortel beteiligen, stellt Herr Roscher den Antrag auf Sitzungsunterbrechung.

 

Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen, sodass Frau Dr. Kordfelder um 19:45 Uhr die Sitzung unterbricht und um 20:00 Uhr erneut eröffnet. Sodann trägt Herr Kuhlmann den von ihm in der Sitzungsunterbrechung formulierten Beschlussvorschlag wie unten stehend vor.

 

Frau Dr. Kordfelder weist darauf hin, dass sie den Beschlussvorschlägen zu Buchstaben B und C nicht zustimmen könne, da sie fest davon ausgehe, dass das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes in der Sitzung am 10. April 2014 den verhandelten Kompromissvorschlag einvernehmlich zustimmen werde.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgenden Beschluss:

 

A.     Die Stadt Rheine erklärt gegenüber dem Städte- und Gemeindebund NRW, sich anteilig an der Finanzierung eines Rechtsgutachtens zur Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:           39 Ja-Stimmen

                                               3 Nein-Stimmen

 

B.     Die Stadt Rheine erklärt gegenüber dem Städte- und Gemeindebund NRW, sich an einer Kommunalverfassungsbeschwerde zu diesem Gegenstand zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:           24 Ja-Stimmen

                                             18 Nein-Stimmen

 

C.    Sollte das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land über einen Ausgleich der mit der schulischen Inklusion verbundenen Kosten auf Basis des am 04.04.2014 vereinbarten Verhandlungsstandes zustimmen, beauftragt der Rat die Verwaltung:

1.     Eine Klage gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz soll zunächst nicht erhoben werden.

2.     Vor einer endgültigen Entscheidung über die Erhebung dieser – zunächst aufgeschobenen – Klage, ist der Ausgang der zum 01.06.2015 vorgesehenen ersten Überprüfung der Kostenpauschale hinsichtlich der Körbe I und II abzuwarten. Hierzu hat der Rat einen erneuten Beschluss zu fassen. Die Verwaltung wird diese Angelegenheit und den Ablauf der Klagefrist zum 31.07.2015 überwachen und dazu eine Vorlage erstellen.


Abstimmungsergebnis:           24 Ja-Stimmen

                                             18 Nein-Stimmen