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Herr Kuhlmann erläutert, dass nach Mitteilung des Kreises von den zugelassenen Wahlvorschlägen abweichende Schreibweisen des bzw. der Vornamen auf den Stimmzetteln zugelassen werden können, wenn die eindeutige Identifizierung der Bewerber hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Der Wahlausschuss habe sich daran zu orientieren, dass nach Sinn und Zweck der Angaben auf dem Stimmzettel eine eindeutige Identifizierung des Wahlbewerbers gegeben sein muss. Es werde von der Verwaltung vorgeschlagen, dass wie bei den vorherigen Wahlen lediglich ein Vorname, der Rufname, auf dem Stimmzettel abgedruckt werde. Ebenfalls könne auf Antrag des Wahlbewerbers auch ein abgekürzter Vorname auf dem Stimmzettel verwandt werden.

 

Folgende Anträge wurden gestellt:

 

Wahlvorschlag UWG – AfR

Siegler, Joachim Paul Eugen

abweichende Schreibweise :Siegler, Jochen

 

Wahlvorschlag CDU

Theismann, Friedrich Ferdinand

abweichende Schreibweise: Theismann, Friedel

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Nachrichtlich werden von der Verwaltung die folgenden Änderungen hinsichtlich der Berufsangabe für den Stimmzettel abweichend zum Entwurf der Bekanntmachung (Anlage 2 der Einladung) bekanntgegeben:

 

Wahlvorschlag CDU

 

Gude, Jürgen

bisher: Landesbediensteter IT NRW

geändert: Landesbediensteter

 

Overesch, Birgitt Veronika

bisher: Dipl. Sozialpädagin/-Arbeiterin

geändert Sozialpädagogin

 

Reinke, Claudia

bisher: Studienrätin

geändert Lehrerin

 

Wahlvorschlag SPD

 

Zimmermann, Christel Gertrud

bisher: Hauswirtschaftsmeisterin

geändert: Pädagogische Mitarbeiterin

 

Völkening, Bettina

bisher: Juristin

geändert: Hausfrau


Beschluss:

 

Die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zur Vertretung der Stadt Rheine am 25. Mai 2014 werden zugelassen.

 

Die Niederschrift nach dem Muster der Kommunalwahlordnung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt-.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig