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Herr Kuhlmann erläutert, dass nach Mitteilung des Kreises von den zugelassenen Wahlvorschlägen abweichende Schreibweisen des bzw. der Vornamen auf den Stimmzetteln zugelassen werden können, wenn die eindeutige Identifizierung der Bewerber hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Der Wahlausschuss habe sich daran zu orientieren, dass nach Sinn und Zweck der Angaben auf dem Stimmzettel eine eindeutige Identifizierung des Wahlbewerbers gegeben sein muss. Es werde von der Verwaltung vorgeschlagen, dass wie bei den vorherigen Wahlen lediglich ein Vorname, der Rufname, auf dem Stimmzettel abgedruckt werde. Ebenfalls könne auf Antrag des Wahlbewerbers auch ein abgekürzter Vorname auf dem Stimmzettel verwandt werden.
Folgende Anträge wurden gestellt:
Wahlvorschlag UWG – AfR
Siegler, Joachim Paul Eugen
abweichende Schreibweise :Siegler, Jochen
Wahlvorschlag CDU
Theismann, Friedrich Ferdinand
abweichende Schreibweise: Theismann, Friedel
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Nachrichtlich werden von der Verwaltung die
folgenden Änderungen hinsichtlich der Berufsangabe für den Stimmzettel
abweichend zum Entwurf der Bekanntmachung (Anlage 2 der Einladung)
bekanntgegeben:
Wahlvorschlag CDU
Gude, Jürgen
bisher: Landesbediensteter IT NRW
geändert: Landesbediensteter
Overesch, Birgitt Veronika
bisher: Dipl. Sozialpädagin/-Arbeiterin
geändert Sozialpädagogin
Reinke, Claudia
bisher: Studienrätin
geändert Lehrerin
Wahlvorschlag SPD
Zimmermann, Christel Gertrud
bisher: Hauswirtschaftsmeisterin
geändert: Pädagogische Mitarbeiterin
Völkening, Bettina
bisher: Juristin
geändert: Hausfrau
Beschluss:
Die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zur Vertretung der Stadt Rheine am 25. Mai 2014 werden zugelassen.
Die Niederschrift nach dem Muster der Kommunalwahlordnung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt-.
Abstimmungsergebnis: einstimmig