Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

3:13:20

 

Herr Kuhlmann informiert darüber, dass aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes unter diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt erneut der Offenlegungsbeschluss gefasst werden müsse.

 

Herr Dewenter stellt fest, dass mit der erneuten Offenlage wieder der Stand nach der vorgezogenen Bürgerbeteiligung erreicht sei. Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ habe in seiner Sitzung am 8. September 2013 die Offenlage dieses und des nächsten Tagesordnungspunktes nach kontroverser Diskussion mehrheitlich beschlossen. Auch er, Dewenter, habe seinerzeit gegen die Offenlage gestimmt, weil die Fläche sich im Außenbereich befinde. Durch den Beschluss solle ein Fehler aus dem Jahre 2006 geheilt werden, indem seinerzeit diese Außenbereichsfläche einer Baugesellschaft als Baufläche ins Portfolio gegeben worden sei. Er habe sich schon darüber gewundert, wie leichtfertig die Bezirksregierung mit einem Satz zugestimmt habe, dass Grün-/Parkflächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden sollten. Es würden an dieser Stelle 18 Wohnungen entstehen. An vergleichbaren Stellen habe die Bezirksregierung seinerzeit schon einmal 3 Wohneinheiten abgelehnt. Auch städtebaulich sei die Planung zu bemängeln.

 

Herr Grawe erklärt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der erneuten Offenlage unter TOP 16 und 17 nicht zustimmen werde, weil diese Planung nicht mit den Zielen der GRÜNEN im Einklang zu bringen sei. Sie verstoße auch gegen die Ziele des neuen Landesentwicklungsplanes NRW, wonach bis 2030 der Flächenverbrauch drastisch verringert werden solle. Das Plangebiet habe eine wichtige Pufferfunktion zum angrenzenden Waldhügel. Auf dem Gelände würden sich wertvolle Pflanzenarten befinden. Außerdem handele es sich um das Einzugsgebiet des Uhus.

Für die vorgeschlagene Umplanung seien ausschließlich finanzielle Gründe verantwortlich, weil das Grundstück vor Jahren viel zu hoch bewertet worden sei. Da der Naturschutz für die GRÜNEN einen höheren Stellenwert habe, werde seine Fraktion der erneuten Offenlage zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt nicht zustimmen.

 

Auf Frage von Herrn Roscher und Herrn Ortel antwortet Herr Kuhlmann, dass, falls der neue Rat der Planänderung nicht zustimmen sollte, das Verfahren als beendet anzusehen sei.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgenden Offenlegungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Catenhorner Straße-Ost“, nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung bezieht sich auf das Flurstück 809, Flur 106, Gemarkung Rheine Stadt, und befindet sich östlich der Catenhorner Straße (K 69) in einem Bereich zwischen Bühnertstraße und Edith-Stein-Straße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig dargestellt.


Abstimmungsergebnis:           35 Ja-Stimmen

                                               6 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung