Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

3:21:00


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgenden Offenlegungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229, Kennwort: "Catenhorner Straße-Ost", der Stadt Rheine mit Stand vom 03.04.2014 nebst beigefügter Begründung mit gleicher Datierung und den wesentlichen, inzwischen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gegen diesen Bebauungsplan ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o. g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bezieht sich auf die Flur­stücke 810 und 809, Flur 106, Gemarkung Rheine Stadt, und befindet sich östlich der Catenhorner Straße (K 69) in einem Bereich zwischen Bühnertstraße und Edith-Stein-Straße. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan sowie in der Plandarstellung geometrisch eindeutig festgelegt.


Abstimmungsergebnis:           35 Ja-Stimmen

                                               5 Nein-Stimmen

                                               2 Stimmenthaltungen