Sitzung: 08.04.2014 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 093/14/2
3:21:00
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgenden Offenlegungsbeschluss:
Der Rat der
Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der vorliegende Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 229, Kennwort: "Catenhorner Straße-Ost", der
Stadt Rheine mit Stand vom 03.04.2014 nebst beigefügter Begründung mit gleicher
Datierung und den wesentlichen, inzwischen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
öffentlich auszulegen ist.
Während der
Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben können.
Gegen diesen
Bebauungsplan ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der o. g. Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bezieht sich auf die Flurstücke 810 und
809, Flur 106, Gemarkung Rheine Stadt, und befindet sich östlich der Catenhorner
Straße (K 69) in einem Bereich zwischen Bühnertstraße und Edith-Stein-Straße.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan sowie in der
Plandarstellung geometrisch eindeutig festgelegt.
Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
2 Stimmenthaltungen